Landwirtschaftliche Flächenverluste
Ohne Landwirtschaft kann die Ernährung der Weltbevölkerung nicht sichergestellt werden. Damit die Landwirtschaft diesen Auftrag erfüllen kann, ist sie auf eine ausreichende und verfügbare Ressource "Boden" angewiesen. Das Reduzieren von Flächenverlusten ist daher nicht nur aktiver Natur- und Umweltschutz. Es ist vielmehr Grundvoraussetzung für einen lebenswichtigen Teil der Wirtschaft.
Weltweit gehen jeden Tag Agrarflächen in erheblichem Umfang verloren. Das Umweltbundesamt geht von jährlichen Verlusten von zehn Millionen Hektar aus. Hier gilt es gegenzusteuern.
Landwirtschaftliche Flächenverluste in Deutschland
Landwirtschaftliche Fläche geht in Deutschland aus verschiedenen Gründen verloren. Typische Beispiele für die Umwandlung in eine andere Nutzung sind:
- Siedlungs- und Verkehrsfläche,
- Infrastrukturvorhaben und erneuerbare Energien,
- Naturschutz einschließlich Flächen für Kompensationsmaßnahmen,
- Aufforstungen und Ausdehnung von Gewässern.
Ein wichtiges Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, landwirtschaftliche Flächenverluste soweit wie möglich zu reduzieren. Idealerweise sollte die vorhandene landwirtschaftliche Fläche vollständig und nutzbar erhalten werden.
Ein wichtiges Instrument der Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen, ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Hierin ist festgehalten, dass die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden soll.
Langfristig wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt. Das bedeutet: Perspektivisch soll in der Summe überhaupt keine zusätzliche Fläche mehr für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden. Auch im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wird betont, wie wichtig die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ist.
Flächenverluste zulasten der Landwirtschaft gehen häufig mit Versiegelung einher. Diese macht Böden undurchlässig für Niederschläge und zerstört die natürlichen Bodenfunktionen, zu denen auch die klimawirksame Speicherung von Kohlenstoff gehört.
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Die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, dass Deutschland bei der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf dem richtigen Weg ist. Der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke lag in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende noch deutlich über 100 Hektar pro Tag. Seit 2005 ist ein rückläufiger Trend zu beobachten. Zuletzt (Durchschnitt der Jahre 2017-2020) lag der Wert bei rund 54 Hektar.
Aus Sicht des BMEL sind jedoch auch diese 54 Hektar noch zu viel. Ziel muss eine schnellstmögliche weitere Absenkung landwirtschaftlicher Flächenverluste sein. Hier sind also noch einige weitere Anstrengungen erforderlich.
Da die Zuständigkeiten für konkrete Entscheidungen meist bei anderen Akteuren liegen, setzt sich das BMEL vor allem bei der EU, innerhalb der Bundesregierung sowie gegenüber den Ländern für eine deutliche Reduzierung landwirtschaftlicher Flächenverluste ein.
Dies betrifft zum Beispiel
- das Raumordnungsrecht (z.B. das Bundesraumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze der Länder),
- das Städtebaurecht (vor allem das Baugesetzbuch des Bundes),
- das Naturschutzrecht (z.B. das Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Landwirtschaftliche Grundstückverkehrsrecht der Länder.
Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
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Nicht nur durch den Bau von Siedlungs- und Verkehrsprojekten nimmt die Landwirtschaftsfläche ab. Auch Kompensationsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht tragen dazu bei, dass wertvolle Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.
Um die landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln und Bioenergie zu erhalten und gleichzeitig den Naturschutzbelangen gerecht zu werden, müssen die sich bietenden Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes konsequent ausschöpft werden.
Dazu zählt unter anderem die Konzentration von Kompensationsmaßnahmen auf bestimmte Flächen – zum Beispiel durch Aufwertung bereits bestehender Flächen für den Naturschutz. Auch soll eine ökologische Aufwertung von Flächen als Kompensationsmaßnahme nicht gleichbedeutend mit Nutzungseinschränkungen sein.
Das BMEL setzt sich für intelligente und einzelfallgerechte Kompensationsmaßnahmen ein. Viele Beispiele in der Praxis zeigen, dass die Belange von Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft dabei gut miteinander verbunden werden können, etwa in Form so genannter produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (PiK).
Wesentliche Anliegen des BMEL bei der Gestaltung naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen sind
- die verstärkte Berücksichtigung agrarstruktureller Belange,
- die Schonung landwirtschaftlicher Flächen sowie
- der Vorrang von Maßnahmen zur Entsiegelung und Wiedervernetzung von Lebensräumen, von Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen sowie produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen vor der Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche.
Diese Ziele wurden beispielsweise bei dem Erlass einer Bundeskompensationsverordnung im Jahr 2020 berücksichtigt.