Fragen und Antworten zu Glyphosat

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zu Glyphosat.

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid und wird verwendet, um vor allem in der Landwirtschaft unerwünschte Kräuter und Gräser zu bekämpfen. Es lässt jede Pflanze absterben. Dadurch werden Pflanzen wie auch der Boden stark beeinträchtigt. Insekten, Vögeln und anderen Tieren wird ihre Nahrungsgrundlage entzogen. Die bekannten wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet.

Fakt ist: Die Zerstörung der Biodiversität ist neben der Klimakrise die größte Bedrohung für die Ernährungssicherung. Die Artenvielfalt ist wichtiger Bestandteil von krisenfesten und nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen. Für unsere langfristige Ernährungssicherung ist ein Weniger an Pestiziden und ein Mehr an Natur und Umwelt unabdingbar. Auch die Europäische Kommission hat im Rahmen der sog. „Farm to Fork“ (vom Hof auf den Tisch) -Strategie das Ziel der Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 festgeschrieben. Das BMEL arbeitet auf dieses Ziel hin.

Wie wirkt Glyphosat?

Pflanzen nehmen Glyphosat ausschließlich über die grünen Pflanzenteile (vor allem Blätter) auf. Der Wirkstoff verteilt sich in der gesamten Pflanze und führt schließlich zu einem vollständigen Verwelken und Absterben der Pflanze.

Totalherbizide wie Glyphosat wirken nicht selektiv. Das bedeutet, dass Glyphosat nicht nur bei sogenannten Schadkräutern wirkt, sondern flächendeckend alle Ackerwildkräuter tötet. Dadurch wird die Vielfalt der Pflanzenwelt stark beeinträchtigt. Auf und neben den Ackerflächen haben Insekten und Feldvögel über diesen Zeitraum keine Nahrungsgrundlage mehr. Ganze Nahrungsnetze von der Pflanze über Insekten bis zu den Feldvögeln werden so geschädigt. Das schadet auch der Landwirtschaft selbst. Denn die Sicherung der Erträge vieler landwirtschaftlicher Kulturen hängt maßgeblich von bestäubenden Insekten ab.

Der Einsatz von Glyphosat kann zudem für die behandelten landwirtschaftlichen Flächen selbst zum Problem werden, wenn wichtige Bodenorganismen und die Bodenfruchtbarkeit Schaden nehmen.

Wie kam die Entscheidung zur Wieder-Genehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene zustande?

Am 6. Juli 2023 übermittelte die EFSA ihren Bericht mit der Schlussfolgerung (Conclusio) zur Risikobewertung für den Wirkstoff Glyphosat an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Die EFSA hat zwar keine inakzeptablen Risiken bei der Verwendung des Mittels gesehen. Allerdings hat die EFSA Datenlücken in mehreren Bereichen festgestellt. Die EFSA konnte z.B. Fragen zu ernährungsbedingten Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen nicht abschließend beurteilen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten fehlt es zudem an einer harmonisierten Bewertungsmethode sowie spezifischer Vorgaben zum Schutz der Artenvielfalt im Rahmen der Zulassung. 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere 10 Jahre hat im zuständigen Fachausschuss (SCoPAFF) und im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten (mind. 15 Mitgliedstaaten, die mindestens einen Bevölkerungsanteil von 65% repräsentieren). gefunden. Daraufhin hat die Europäischen Kommission allein über die Wiedergenehmigung entschieden. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 28. November 2023 die Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um 10 Jahre; der Wirkstoff ist nun bis zum 15. Dezember 2033 EU-weit genehmigt. 

Mehr Informationen finden Sie hier.

Warum steht BMEL der erneuten Wirkstoffgenehmigung durch die EU kritisch gegenüber?

Glyphosat bedroht vor allem die Artenvielfalt. Obwohl in der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mehrere Fragen zu Gefahren für Mensch und Umwelt unbeantwortet blieben, hat die EFSA die Wiederzulassung von Glyphosat als unkritisch eingestuft.

Was die Artenvielfalt und ihren Schutz anbetrifft, fehlt es nach wie vor an einer EU-weiten, harmonisierten Bewertungsmethode. Eine solche Methode auf EU-Ebene würde gewährleisten, dass der Schutz der Biodiversität in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen sichergestellt werden könnte. Deutsche Expertinnen und Experten haben bei der EFSA eine Methode zur Bewertung indirekter Auswirkungen auf die Biodiversität durch Nahrungsnetzeffekte eingebracht.

Das BMEL sieht die erneute Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene kritisch und als nicht gerechtfertigt an, da die Auswirkungen auf die Biodiversität nicht ausreichend berücksichtigt werden. Denn die Artenvielfalt ist wichtiger Bestandteil von krisenfesten und nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen.

Das BMEL setzt sich dafür ein, die Landwirtschaft insgesamt nachhaltiger und umweltverträglicher zu gestalten. Nur so können wir unsere Lebensgrundlagen – die auch die Grundlagen unserer Landwirtschaft und unserer Ernährungssicherheit sind – erhalten. Der übermäßige Einsatz von Pestiziden belastet die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Dies gilt insbesondere, wenn Pestizide dorthin gelangen, wo man sie gar nicht haben will: im Wasser, im Boden, in Lebensmitteln. Sie können dort schädliche Auswirkungen sowohl über kurze als auch über sehr lange Zeiträume entfalten.

Warum hat sich die Bundesregierung bei der entscheidenden Abstimmung zu Glyphosat in Brüssel enthalten?

Deutschland wie auch viele andere Mitgliedstaaten, welche die Mehrheit der Bevölkerung in der EU abbilden, hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat nicht zugestimmt. Das BMEL hat sich stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig gegenüber der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und innerhalb der Bundesregierung deutlich gemacht. Denn wir befürchten, dass Glyphosat auf die Biodiversität wirkt, die eine wesentliche Grundlage einer nachhaltigen und krisenfesten Landwirtschaft bildet. Allerdings musste sich Deutschland letztlich bei der Abstimmung enthalten, weil es in der Bundesregierung keine gemeinsame Position gab.

Was gilt in Deutschland ab 2024 in Sachen Glyphosat? Was plant das BMEL?

In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.

In einem ersten Schritt wird das BMEL in einer Eilverordnung die bestehenden Anwendungsbeschränkungen fortschreiben und das Datum des Glyphosatverbots an die EU-rechtlichen Bedingungen anpassen. Dadurch handelt das BMEL rechtskonform und kann den drohenden Schaden der Biodiversität durch Beibehaltung der Anwendungsbeschränkungen abwenden. Eine Eilverordnung ist maximal sechs Monate gültig.

Innerhalb dieser sechs Monate muss im Wege einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine dauerhafte Anpassung erfolgen. In diesem Rahmen plant das BMEL weitere Anwendungsbeschränkungen, insbesondere mit Blick auf die Anwendung durch nicht professionelle Nutzer in Klein- und Hausgärten und auf die flächige Anwendung auf Dauergrünland, um die Verwendung von Glyphosat weiter zu reduzieren und so die Biodiversität besser zu schützen.

Seit wann wird Glyphosat in Deutschland eingesetzt?

Der Wirkstoff Glyphosat ist in Deutschland seit 1974 in Herbiziden zur Unkrautbekämpfung zugelassen.

Wie viel Glyphosat wird in Deutschland eingesetzt?

In Deutschland lag der jährliche Glyphosatabsatz 2021 bei etwa 4097 Tonnen, 2019 bei 3058 Tonnen, 2016 bei 4693 Tonnen und 2015 bei 4315 Tonnen. Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt.

Wer nutzt Glyphosat in Deutschland?

Glyphosathaltige Herbizide werden im Ackerbau verwendet, um die Felder unkrautfrei zu machen. Im Obst- und Weinbau wird Glyphosat verwendet, um den Boden rund um die Stämme unkrautfrei zu halten. Im Grünland darf Glyphosat angewendet werden, wenn einzelne sehr beständige Unkrautarten zu bekämpfen sind. Bei der Neuaussaat von stark verunkrauteten Wiesen und Weiden, auf denen die unerwünschten Kräuter nicht anders als durch Glyphosat bekämpft werden können, darf ebenso mit Glyphosat behandelt werden.

Auch entlang von Gleisen wird Glyphosat nach vorheriger Genehmigung angewendet. Die Deutsche Bahn verzichtet nach eigenen Angaben seit 2023 auf Glyphosat.

Wie darf Glyphosat in der Landwirtschaft angewendet werden?

Speziell für Glyphosat sieht die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zahlreiche Einschränkungen bei der Anwendung vor, z. B. bei der Anwendung zur Vorsaatbehandlung (ausgenommen im Rahmen eines Direktsaat- oder Mulchsaatverfahrens) oder nach der Ernte zur Stoppelbehandlung. Eine Spätanwendung vor der Ernte (sog. Sikkation) sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist verboten.

Diese Einschränkungen werden auch zukünftig gelten. Auch prüfen wird derzeit, welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Einsatz von Glyphosat weiter einzuschränken und somit den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen.

Was sind Alternativen zu glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft?

Eine Blaupause für Alternativen liefert der integrierte Pflanzenschutz (IPS). Hier werden Verfahren kombiniert, bei denen unter Berücksichtigung von vorbeugenden, biologischen und weiteren nicht-chemischen Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß begrenzt wird. Dadurch sollen Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, reduziert werden.

Zu den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes zählen unter anderem:

  • Pflanzenkrankheiten durch ackerbauliche Maßnahmen vorbeugen (z. B. durch Fruchtfolge, Sortenwahl, ausgewogene Düngung, Feldhygiene, Schutz und Förderung von Nutzorganismen)
  • nachhaltige und wirksame biologische, physikalische und andere nichtchemische Methoden bei der Bekämpfung von Schadorganismen bevorzugen,
  • die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Bekämpfungsmethoden auf ein notwendiges Maß begrenzen,
  • bei der Auswahl von Pflanzenschutzmitteln auf ein enges Wirkungsspektrum und geringe Nebenwirkungen für Mensch und Umwelt achten und
  • bekannte Strategien zur Vermeidung von Resistenzen bei Pflanzenschutzmaßnahmen beachten.

Als nicht-chemische Alternative können unerwünschte Kräuter mechanisch, bspw. durch Pflügen oder Eggen oder im kleinen Maßstab auch thermisch beseitigt werden. Je nach Witterung sind dann mehrere Arbeitsgänge erforderlich.

Im ökologischen Landbau ist die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, also auch Glyphosat, verboten. Es dürfen lediglich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die ausdrücklich gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der ökologischen Produktion zugelassen wurden. Für ökologisch wirtschaftende Betriebe stehen grundsätzlich präventive, physikalische und biotechnische Maßnahmen im Vordergrund. Dazu gehört etwa der Einsatz von Nützlingen. Auch deshalb strebt die Bundesregierung einen deutlichen Ausbau des Öko-Landbaus auf 30 % bis 2030 an. Dies wird zu mehr Insektenschutz in der Landwirtschaft führen.

Wie wird die Landwirtschaft bei der Reduktion von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln unterstützt?

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen.

Eine nachhaltigere Bewirtschaftung kann einen Mehraufwand für die Landwirtschaft bedeuten. Um die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Umstellung auf nachhaltigere Bewirtschaftung zu unterstützen, fördert das BMEL Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik.

Die Pflanzenschutz-Beratung für die Landwirtschaft liegt in der Zuständigkeit der Länder. Diese informieren unter anderem auch über standortspezifische Möglichkeiten des Unkrautmanagements.

Derzeit laufen verschiedene Forschungsprojekte, die mit Mitteln des BMEL gefördert werden und darauf abzielen, das Unkrautmanagement ohne Anwendung von Herbiziden weiterzuentwickeln. Dazu gehört unter anderem das Projekt zur Entwicklung eines automatischen Systems zur präzisen, mechanischen Unkrautbekämpfung im Bio-Gemüsebau (AMUN) sowie das Projekt zur mechanischen Unkrautregulierung in einer Prozesskette auf Basis hochgenauer Positionsdaten (MeProPos). BMEL plant, weitere Forschungsprojekte in diesem Bereich zu fördern.

Dürfen Mittel, die Glyphosat enthalten, im eigenen Garten oder auf Gehwegen verwendet werden? Kann Glyphosat auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen angewandt werden?

Grundsätzlich dürfen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden.

Auf Flächen, die die Allgemeinheit nutzt – etwa öffentliche Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und Kinderspielplätze – ist die Anwendung von Glyphosat seit 2021 verboten. Grundsätzlich soll in den Hobbygärten auch kein Glyphosat mehr verwendet werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen aber einige Produkte für den Haus- und Kleingartenbereich, deren Zulassung noch besteht, weiterhin angewendet werden.

Auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Hofflächen, Garageneinfahrten etc. dürfen generell keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel – und somit auch keine Glyphosat-haltigen Mittel – angewendet werden, unter anderem wegen des erheblichen Risikos, dass diese Mittel in angrenzende Flächen, Gewässer oder die Kanalisation gespült werden.

In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde (Pflanzenschutzdienst der Länder) die Anwendung auf befestigten Flächen genehmigen.

Mit Blick auf die Anwendung durch nicht professionelle Nutzerinnen und Nutzer in Klein- und Hausgärten plant das BMEL weitere Einschränkungen zu erlassen, um die Verwendung von Glyphosat weiter zu reduzieren und so die Biodiversität besser zu schützen.

Geht von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln eine Gesundheitsgefahr für Menschen aus?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem Gutachten den Einsatz von Glyphosat als unbedenklich eingestuft. Sie hat festgestellt, dass einer erneuten Zulassung des Herbizids Glyphosat nichts entgegensteht. Die EFSA sieht keine schwerwiegenden Probleme beim Einsatz von Glyphosat, weist aber auf einige Datenlücken und noch offene Fragen hin. So konnte sie auch Bedenken in Bezug auf die Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vollständig ausräumen. Ernten wiesen durchaus nachweisbare Rückstände auf. Dies konnte mit Blick auf eine ungenügende Datenbasis allerdings nicht ausreichend bewertet werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Glyphosat im Mai 2022 als nicht-krebserregend für Menschen eingestuft. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat sei er für den Menschen gesundheitlich unbedenklich.

Wie funktioniert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel?

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der EU in einem zweistufigen Verfahren: Der Wirkstoff wird zunächst in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene geprüft. Erfüllt dieser Wirkstoff die rechtlichen Anforderungen, so wird er in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt.

Anschließend benötigt jedes einzelne Pflanzenschutzmittel, das einen genehmigten Wirkstoff enthält, noch eine Zulassung im jeweiligen Mitgliedstaat. In Deutschland erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit diese Zulassung.

Mehr Infos zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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