Erfassung der Abgabemengen von bestimmten Tierarzneimitteln

Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler melden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen an bestimmten Tierarzneimitteln, die sie an Tierärzte abgegeben haben.

Konkret werden die an Tierärzte abgegebenen Mengen von Arzneimittel erfasst, die

  1. antimikrobiell wirksame Stoffe
  2. verbotene Stoffe (gemäß Tabelle 2 des Anhangs der Verordnung (EU) 37/2010) oder
  3. Stoffe, die in einer Anlage der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung genannt sind,

enthalten.

Grundlage für diese Verpflichtung sind das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und die BfArM-Arzneimittel-Verordnung (BfArM-AMV).

Die Daten dienen nicht der Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, sondern ermöglichen einen bundesweiten Überblick über die im Bereich der Tiermedizin gehandelten Mengen dieser Wirkstoffe. Die Zahlen über die abgegebenen Antibiotika-Mengen werden jährlich vom BVL veröffentlicht.

Erfassung der Antibiotika-Abgabe ist ein Baustein der DART

Ziel der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) ist es, den Antibiotikaeinsatz und die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen zu minimieren.

Als Ursache der Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen kommt neben der Humanmedizin auch die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung in Betracht.

Resistente Bakterien können durch direkten Kontakt mit Tieren, über Lebensmittel tierischer Herkunft und über die Umwelt übertragen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Entstehung von Antibiotika-Resistenzen durch Arzneimittelanwendung in der Nutztierhaltung zu beobachten und zu verstehen. Die jährlichen Antibiotikaabgabemengen in der Tiermedizin fließen in eine umfassende Risikobewertung der Antibiotika-Resistenzentwicklung im Bereich Tierhaltung, Lebensmittelkette und tierärztliche Tätigkeit ein.

Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ist Aufgabe der Bundesländer

Die Kontrolle und Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln ist Aufgabe der zuständigen Länderbehörden. Bei Verstößen stehen den Behörden ausreichend Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren gelten die strengen Regelungen der EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6, des TAMG und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) mit umfangreichen Nachweispflichten für den Tierarzt und den Tierhalter. Antibiotika dürfen nur zu Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden.

Davon unabhängig werden mit den Antibiotikaabgabemengen Daten über die regionale Verteilung der in Deutschland von Herstellern und Großhändlern abgegebenen Antibiotikamenge erfasst. Die Länder erhalten den Zugriff auf die regionalisierten Daten

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