Kategorisierung von tierischen Nebenprodukten

Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind.

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 (Material mit einem hohen Risiko)

Hierzu zählen Materialien mit dem höchsten Risiko, wie zum Beispiel

  • Tierkörper oder Tierkörperteile von Transmissibler Spongiformer Encephalopathie (TSE)-verdächtigen oder betroffenen Tieren,
  • Tieren, die im Rahmen von TSE-Tilgungsmaßnahmen getötet wurden, sowie

  • Heim-, Zoo- und Zirkustiere, ebenso
  • Wildtiere, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert sind,
  • Spezifiziertes Risikomaterial (also Material, welches im Rahmen der Schlachtung im Hinblick auf TSE entfernt werden muss) und Tierkörper oder Teile toter Tiere, die dieses Material enthalten,
  • tierische Nebenprodukte, die Rückstände verbotener Stoffe (z. B. wachstumsfördernde Hormone), Tierarzneimittel und Kontaminanten (z. B. Dioxin, PCB) über den zulässigen Höchstwerten enthalten,
  • Küchen- und Speiseabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln dazu,
  • Gemische, die tierische Nebenprodukte mit Material der Kategorie 1 enthalten. Folglich werden bei der Abwasserbehandlung eingesammelte Materialien in Betrieben, die Material der Kategorie 1 verarbeiten oder spezifiziertes Risikomaterial entfernen, der Kategorie 1 zugeordnet. 

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 (Material mit einem mittleren Risiko)

Zu dieser Kategorie zählen

  • Tiere, die auf anderem Wege zu Tode kamen als durch Schlachtung oder Tötung zum menschlichen Verzehr, einschließlich Tieren, die zum Zweck der Seuchenbekämpfung getötet werden,
  • Föten, Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind und tot in der Eischale liegendes Geflügel (Küken)
  • Tierische Nebenprodukte, die Rückstände von zugelassenen Stoffen oder Kontaminanten aufweisen, die über den Grenzwerten liegen,
  • Erzeugnisse mit Fremdkörpern,
  • Magen- und Darminhalt sowie Ausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere (Gülle und Festmist), sowie
  • andere tierische Nebenprodukte als Material der Kategorie 1 oder der Kategorie 3,
  • Tierische Nebenprodukte, die bei der Abwasserbehandlung eingesammelt werden,
  • Tiereische Nebenprodukte, die in Betrieben, die Material der Kategorie 2 verarbeiten, sowie in Schlachtbetrieben, in denen kein spezifiziertes Risikomaterial entfernt wird, werden von dieser Kategorie mitumfasst. 

Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 (Material mit einem geringen Risiko)

Zur Kategorie 3 zählen

  • Schlachtkörperteile und Teile von genusstauglichen Tieren, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden, sowie nach den Gemeinschaftsvorschriften als untauglich zurückgewiesen wurden, jedoch keine Anzeichen auf Mensch oder Tier übertragbare Krankheiten aufwiesen. Dazu gehören Geflügelköpfe, Häute und Felle, Hörner und Füße, Schweineborsten, Federn und Blut,
  • Materialien von Wasser-, Weich- und Krebstieren, wirbellosen Tieren, Brüterei- und Ei-Nebenprodukten, Eier, getötete Eintagsküken, sofern keine Anzeichen von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten vorliegen,
  • Teile von lebenden Tieren wie zum Beispiel Blut, Wolle, Federn, Haare und Rohmilch
  • ehemalige tierische Lebensmittel, sowie
  • tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen anfallen und Küchen- und Speiseabfälle, mit Ausnahme derer von international eingesetzten Verkehrsmitteln

Eine strikte Trennung der drei Kategorien vom Anfall bis zur Beseitigung ist die Grundlage für eine gesicherte Verarbeitung und unschädliche Beseitigung. Sofern eine Vermischung verschiedener Kategorien stattfindet, wird das Gemisch der Kategorie mit dem höheren Risiko zugeordnet. 

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