Tierschutzforschungspreis: Jetzt bewerben!
BMEL fördert die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den 40. Tierschutz-Forschungspreis ausgeschrieben. Gesucht werden Forschungsarbeiten, die dazu beitragen, Tierversuche zu ersetzen oder ihre Anzahl zu verringern.
Neben wissenschaftlichen Arbeiten, die helfen, Tierversuche zu ersetzen oder einzuschränken, können auch Arbeiten eingereicht werden, die zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere beitragen.
Der Preis wird seit 1980 vergeben und ist mit 25.000 Euro dotiert. Die Beurteilung der eingereichten Forschungsarbeiten und die Preisvergabe erfolgen auf Vorschlag eines unabhängigen Preiskuratoriums
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.
Die Ausschreibung des Tierschutz-Forschungspreises richtet sich in erster Linie an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
Bundesministerin Julia Klöckner: „Mein Ziel ist es, Tierversuche zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche Maß zu beschränken und den bestmöglichen Schutz für Versuchstiere zu gewährleisten. Unser jährlicher Tierschutzforschungspreis leistet dabei einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Er gibt Anreiz zur Erforschung von Alternativmethoden und macht bereits entwickelte Methoden sichtbarer“.
Sämtliche Informationen zum Bewerbungsprozess und den Voraussetzungen sind hier zusammengestellt:
Ausschreibung des 40. Forschungspreises zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung
und des Ersatzes von Tierversuchen
vom 5. Februar 2021
Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind. Die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfordert zudem einen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Ansätze. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch in diesem Jahr wieder einen Forschungspreis aus. Der Preis ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert. Insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind aufgefordert, sich zu bewerben.
Der Preis wird für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction). Entsprechend dem 3R-Prinzip können nachrangig auch Methoden für die Verbesserung der Haltebedingungen von Versuchstieren oder für die Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch (Refinement) ausgezeichnet werden.
In den Arbeiten soll auch auf den biologischen Aussagewert der Ergebnisse für den Menschen eingegangen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, nur zur Publikation akzeptierte Arbeiten oder veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten oder wissenschaftliche Publikationen, deren Veröffentlichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, bis zum 31. Mai 2021 an das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Referat 321 -
Rochusstraße 2
53123 Bonn
in achtfacher Ausfertigung (einschließlich der Anlagen) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Poster und Zusammenfassungen werden nicht akzeptiert. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Bei umfangreicheren Unterlagen wird um eine Zusammenfassung des Inhaltes gebeten. Eine Begründung der Relevanz für den Tierschutz ist beizufügen. Dabei soll u. a. angegeben werden, welcher Tierversuch konkret ersetzt bzw. reduziert werden soll. Auch um Skizzierung des möglichen Umfangs der dadurch einzusparenden Zahl der Versuchstiere wird gebeten. Der Bewerbung um den Preis ist außerdem eine Stellungnahme der/des wissenschaftlichen Betreuerin/Betreuers beizulegen, wenn die eingereichte wissenschaftliche Arbeit von mehreren Autoren verfasst wurde. In der Stellungnahme sollen die individuellen Beiträge hinsichtlich der/des eingereichten Artikel(s) dargestellt werden. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.
Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Preiskuratoriums. Eine Aufteilung des Preises auf mehrere Preisträger bleibt vorbehalten. Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht. Bereits mit einem Tierschutzpreis ausgezeichnete oder zu diesem Zweck eingereichte Unterlagen sind kenntlich zu machen.
Weiterführende Informationen zum Tierschutzforschungspreis finden Sie hier.