Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel

Umfangreiche Untersuchungen unter Leitung des Bundesinstituts für Risikobewertung haben eine Kontaminierung des Wildkörpers (Schusskanal und Wildbret) durch Blei aus Jagdmunition in einem Umfang nachgewiesen, der ein Risiko für sogenannte Extremverzehrer von Wildbret, für Schwangere, Frauen im gebärfähigen Alter sowie für Kinder unter sieben Jahren nicht völlig ausschließt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Grad der Kontaminierung maßgeblich durch die Konstruktion der Büchsenmunition bestimmt wird und diese gleichfalls großen Einfluss auf die Tötungswirkung und das Abprallverhalten der Geschosse hat. Eine hinreichende Tötungswirkung hat unter Tierschutzgesichtspunkten grundlegende Bedeutung. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Anforderungen an Büchsenmunition bezüglich ihrer Bleiabgabe an Mensch und Umwelt und ihrer Tötungswirkung bundeseinheitlich festzulegen.

In der Praxis haben sich bei der Jäger- und Falknerprüfung und Jägerinnen- und Falknerinnenprüfung seit der Neufassung des Bundesjagdgesetzes im Jahr 1976 deutliche Unter-chiede zwischen den Ländern herausgebildet, die im Interesse eines einheitlichen Prüfungsniveaus beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Kompetenz des Bundes, das Recht der Jagdscheine zu regeln, sollen insbesondere die Prüfungsvoraussetzungen für die Jäger- und Falknerprüfung und Jägerinnen- und Falknerinnenprüfung vereinheitlicht und so eine stärkere Ausprägung einzelner Fachgebiete wie Wildschadensvermeidung, Fallenjagd, Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit erreicht werden. Auch die Erteilung von Ausländer- oder Ausländerinnenjagdscheinen soll vereinheitlicht werden. Der Schießübungsnachweis soll die sichere Handhabung der Waffe und die Präzision beim Schuss verbessern.

Das Ziel, eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche umzusetzen, erfordert eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), um im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Wald und Wild dort handeln zu können, wo zu hohe Wildbestände eine Verjüngung des Waldes behindern. Dies gilt auch und insbesondere in Anbetracht der durch den Klimawandel hervorgerufenen Dürrekalamitäten der letzten Jahre und der Notwendigkeit, diese Flächen wiederzubewalden und den Wald insgesamt, wo dies notwendig ist, mit öffentlichen Mitteln, klimaresilient umzubauen. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Jägern oder Jägerinnen und Waldbesitzern oder Waldbesitzerinnen sicherzustellen, dass der notwendige Waldumbau möglichst ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden kann. Diese Verantwortung gilt es zu stärken.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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