Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Freiwillige Angaben + Label
Zusätzlich zu den Pflichtangaben bieten viele Labels zusätzliche Informationen über die Qualität oder Herstellung von Lebensmitteln. Einige dieser freiwilligen Labels bzw. Kennzeichnen müssen bestimmte staatlich festgelegte Kriterien einhalten.
Siegel sind eine Art Markenzeichen, mit denen besondere Eigenschaften herausgestellt werden. Die vorhandenen Siegel unterscheiden sich in Ausrichtung, Qualität, Transparenz und Aussagekraft. Inhaber und Träger eines Zeichens sind im allgemeinen eingetragene Vereine, die die fachlichen Anforderungen und Vergabekriterien entwickeln.
Nur wenige Produktsiegel, Qualitätssiegel und -logos basieren auf einer rechtlichen Grundlage, wie etwa das EU-Bio-Logo. Für die Nutzung eines Siegels unterziehen Hersteller ihre Produkte oder Dienstleistungen freiwillig einer zuvor definierten Prüfung oder verpflichten sich zu bestimmten überprüfbaren Herstellungsprozessmethoden oder Leistungen. Ein Beispiel hierfür ist das Logo "Ohne Gentechnik", das nur an Produkte vergeben wird, die nachweislich keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
Damit Siegel jedoch zu einer informierten Kaufentscheidung beitragen können, müssen sie
einfach verständlich sein,
auf fundierten, nachgeprüften Kriterien beruhen,
nachvollziehbare und überprüfbare Qualitätsstandards setzen
und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt sein.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu freiwilligen Kennzeichnungen von Lebensmitteln. Auch die Webseite www.label-online.de gibt einen Überblick über verschiedene Labels.
Aktuelles zu freiwilliger + verpflichtender Kennzeichnung
Der Nutri-Score macht es möglich, den Nährwert von Lebensmitteln einer Produktkategorie auf einen Blick zu vergleichen und sorgt so für mehr Orientierung am Einkaufsregal.
Auf dem Lebensmittelmarkt sind Produkte aus der Region verstärkt gefragt – eine gute Orientierung zur regionalen Herkunft bietet das blau-weiß unterlegte Regionalfenster sowie die Qualitätssiegel der Bundesländer.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur überregional bekannt, ihre Namen sind auch besonders geschützt.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Im Rahmen der europäischen Ausweitung des Nutri-Score wurde von den offiziell am Nutri-Score-System beteiligten Ländern (Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und die Schweiz) ein wissenschaftliches Gremium eingesetzt, das mögliche Änderungen des Nutri-Score-Algorithmus unter Wahrung seiner wichtigsten Kernprinzipien (d. h. umfassender Ansatz, bei dem alle Lebensmittel anhand der gleichen Kriterien gemessen/eingestuft werden, Berücksichtigung der Daten aus der verpflichtenden Nährwertdeklaration, Berechnung pro 100 g oder 100 ml usw.) bewertet.
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher ernähren sich bewusst pflanzenbetont und verzichten häufiger auf tierische Produkte. Eine Viel-zahl von Alternativen zu Fleisch, Fisch oder Milcherzeugnissen auf pflanz-licher Basis ist heute bereits im Handel erhältlich. Die Gründe für den Griff zu diesen Alternativen sind vielfältig: So spielen Umfragen zufolge gesundheitliche und ethische Gründe sowie umweltverträgliche Erzeu-gung eine wichtige Rolle; manchen schmeckt es einfach besser und ein Großteil ist erst einmal neugierig.
Für Fruchtsaft und Fruchtnektare, Honig, Konfitüren und Marmeladen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse sowie Energydrinks gelten besondere rechtliche Anforderungen.