Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Freiwillige Angaben + Label
Zusätzlich zu den Pflichtangaben bieten viele Labels zusätzliche Informationen über die Qualität oder Herstellung von Lebensmitteln. Einige dieser freiwilligen Labels bzw. Kennzeichnen müssen bestimmte staatlich festgelegte Kriterien einhalten.
Siegel sind eine Art Markenzeichen, mit denen besondere Eigenschaften herausgestellt werden. Die vorhandenen Siegel unterscheiden sich in Ausrichtung, Qualität, Transparenz und Aussagekraft. Inhaber und Träger eines Zeichens sind im allgemeinen eingetragene Vereine, die die fachlichen Anforderungen und Vergabekriterien entwickeln.
Nur wenige Produktsiegel, Qualitätssiegel und -logos basieren auf einer rechtlichen Grundlage, wie etwa das EU-Bio-Logo. Für die Nutzung eines Siegels unterziehen Hersteller ihre Produkte oder Dienstleistungen freiwillig einer zuvor definierten Prüfung oder verpflichten sich zu bestimmten überprüfbaren Herstellungsprozessmethoden oder Leistungen. Ein Beispiel hierfür ist das Logo "Ohne Gentechnik", das nur an Produkte vergeben wird, die nachweislich keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
Damit Siegel jedoch zu einer informierten Kaufentscheidung beitragen können, müssen sie
einfach verständlich sein,
auf fundierten, nachgeprüften Kriterien beruhen,
nachvollziehbare und überprüfbare Qualitätsstandards setzen
und den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt sein.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu freiwilligen Kennzeichnungen von Lebensmitteln. Auch die Webseite www.label-online.de gibt einen Überblick über verschiedene Labels.
Aktuelles zu freiwilliger + verpflichtender Kennzeichnung
Der Nutri-Score macht es möglich, den Nährwert von Lebensmitteln einer Produktkategorie auf einen Blick zu vergleichen und sorgt so für mehr Orientierung am Einkaufsregal.
Auf dem Lebensmittelmarkt sind Produkte aus der Region verstärkt gefragt – eine gute Orientierung zur regionalen Herkunft bietet das blau-weiß unterlegte Regionalfenster sowie die Qualitätssiegel der Bundesländer.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Für Fruchtsaft und Fruchtnektare, Honig, Konfitüren und Marmeladen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse sowie Energydrinks gelten besondere rechtliche Anforderungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Auch aus der Landwirtschaft kommt der langgehegte Wunsch nach einer Herkunftskennzeichnung.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Auf dem Lebensmittelmarkt sind Produkte aus der Region verstärkt gefragt – eine gute Orientierung zur regionalen Herkunft bietet das blau-weiß unterlegte Regionalfenster sowie die Qualitätssiegel der Bundesländer.
Allergien sind spezifische Abwehrreaktionen des Immunsystems auf körperfremde, eigentlich harmlose Substanzen. Lebensmittelallergien können ein breites Spektrum von Beschwerden und Krankheitsbildern auslösen. Zu unterscheiden sind "echte" Lebensmittelallergien von nicht toxischen und nicht immunologisch vermittelten Reaktionen auf Lebensmittelinhaltsstoffe. Bei Letzteren spricht man von Lebensmittelintoleranzen oder -unverträglichkeiten.