Eier-Vermarktung

In Deutschland werden Eier aus ökologischer Erzeugung, Freilandhaltung, Bodenhaltung und Käfighaltung angeboten.

Durch die obligatorische EU-weite Kennzeichnung von Eiern der Güteklasse A mit einem Erzeugercode können Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl die Haltungsform als auch die Herkunft eines Eies feststellen.

Was muss draufstehen?

Direktvermarktung

Eier müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn sie auf dem Hof oder im Verkauf an der Tür innerhalb des Erzeugungsgebietes (maximal 100 Kilometer vom Produktionsort entfernt) unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden. Das gilt nur für auf dem eigenen Hof erzeugte Eier, die keine Angaben zu Güte- und Gewichtsklassen tragen. Eier, die von Direktvermarktern auf örtlichen öffentlichen Märkten (zum Beispiel Wochenmärkten) angeboten werden, müssen mit einem Erzeugercode gekennzeichnet sein.

Kennzeichnung verpackter und lose verkaufter Eier

Die Kennzeichnung ist auf der Außenseite der Verpackung in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift anzubringen. Im Lose-Verkauf sind die Angaben auf einem Schild auf oder neben der Ware oder einem Begleitzettel anzugeben. Im Übrigen gelten die allgemein gültigen rechtlichen Regeln des Lebensmittelrechts zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung. In diesem Rahmen sind freiwillige Kennzeichnungen grundsätzlich möglich.

Angaben zu Haltungsformen

Eier aus der Kleingruppenhaltung - eine speziell in Deutschland entwickelte Form der Käfighaltung - sind mit der "3" zu kennzeichnen. Ergänzend kann der Begriff "ausgestalteter Käfig" verwendet werden. Der zusätzliche Hinweis auf die Kleingruppenhaltung ist im Rahmen der allgemeinen Kennzeichnungsregeln sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Ei grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig.

Weitergehende Angaben zur Art der Legehennenhaltung sind sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Ei möglich. Dabei müssen die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere das Verbot der Irreführung und der Täuschung, beachtet werden.

Markt und Handel

Im deutschen Lebensmitteleinzelhandel werden fast nur noch Eier aus der Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologischer Erzeugung verkauft. Eier mit der Nummer 3 (also aus Käfighaltung) werden kaum noch angeboten.

In den letzten Jahren wurden 52 Prozent der Eier an private Haushalte, 32 Prozent an die ­Industrie und 16 Prozent an Großküchen und Bäckereien vermarktet. Einige Industrie-Unternehmen verwenden nur noch Eier aus Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologischer Erzeugung und kennzeichnen und bewerben ihre Produkte entsprechend.

Einfuhren von Eiern aus Nicht-EU-Ländern spielen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel praktisch keine Rolle. Werden Eier aus Drittländern mit ausreichenden Garantien hinsichtlich Gleichwertigkeit mit den geltenden Vermarktungsnormen eingeführt, so werden die aus dem betreffenden Land eingeführten Eier mit einer dem Erzeugercode entsprechenden Kennnummer gekennzeichnet. Werden Eier aus Drittländern ohne ausreichende Garantien hinsichtlich Gleichwertigkeit eingeführt, ist die jeweilige Verpackung auf der Außenseite mit "Nicht-EU-Norm" und dem Ursprungsland deutlich sichtbar zu kennzeichnen. In beiden Fällen tragen die Eier den Ländercode des Ursprungslandes.

Vermarktungsnormen

Die Vermarktung von Eiern ist in der EU gemeinschaftsrechtlich geregelt. EU-weit werden so gemeinsame Vermarktungsnormen für Eier von Hühnern vorgegeben:

  • Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 der Kommission vom 17. August 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission
  • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 der Kommission vom 17. August 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
  • Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Januar 2002 über die Registrierung von Legehennenbetrieben gemäß der Richtlinie 1999/74/EG des Rates

Die Mitgliedstaaten setzen die gemeinschaftsrechtlichen Normen in nationales Recht um, mit dem Ziel, insbesondere die Ahndung von Verstößen und Zuständigkeiten der nationalen Behörden zu regeln, aber auch um die gegebenen inhaltlichen Spielräume zu nutzen.

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