Regionalfenster schafft zuverlässige und transparente Kennzeichnung
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In mehreren Testregionen sind erste Produkte mit dem Regionalfenster seit Mitte Januar 2013 erhältlich.
Daher sind die Hersteller verpflichtet, eine Reihe von Angaben, zum Beispiel die Angabe der Zutaten und des Mindesthaltbarkeitsdatums auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Ab dem 13. Dezember 2014 kommt die neue EU-Verordnung Nr. 1169/2011 zur Anwendung, die das Kennzeichnungsrecht modernisiert und bisherige Rechtsbereiche zusammenfasst. Die Lesbarkeit der Informationen auf den Verpackungen wird zudem durch die Vorgabe einer Mindestschriftgröße verbessert. Einen Fragen-Antworten-Katalog mit Auslegungshinweisen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten zur EU-Verordnung Nr. 1169/2011 finden Sie hier zum Herunterladen.