Wie lauten die rechtlichen Grundlagen für Unternehmen und Direktvermarkter und worauf sollte man in der eigenen Küche achten? Hier finden Sie Antworten.
Auf oder in Lebensmitteln können sich Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten) befinden, die nicht nur Verderb verursachen, sondern auch Lebensmittelinfektionen oder Lebensmittelvergiftungen hervorrufen, die eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen.
Die grundlegenden allgemeinen und spezifischen hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, darunter auch in Verkaufsräumen des Einzelhandels, sind in der EU- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Das BMEL sieht im Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden jedoch einen Sonderfall.