Schwierige Marktlage: EU-Minister stoßen konkrete Maßnahmen an
Die EU-Landwirtschaftsminister und die Europäische Kommission haben in der Sitzung des Rates am 14. März 2016 erneut die schwierige Situation auf den Agrarmärkten, insbesondere bei Milch und Schweinefleisch, sowie Maßnahmen zu deren Bewältigung diskutiert.
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Die Niederländische Ratspräsidentschaft hat im Lichte der Diskussion im Rat Schlussfolgerungen mit einer Reihe konkreter Maßnahmen gezogen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betonte: "Die Risiken am Milchmarkt dürfen nicht allein die Landwirte tragen. Wir müssen die Verantwortung und das Preisrisiko auf breite Schultern verteilen. Es ist daher wichtig, die Position der Erzeuger und Molkereien zu stärken. Wir müssen verhindern, dass ein weiteres Produktionsfeuerwerk die Krise zuspitzt." Dies sei ein Kernanliegen der deutsch-französischen Initiative für Verbesserungen am Milchmarkt. Schmidt hatte in der Vorwoche bei einem Treffen mit seinem Amtskollegen Stéphane Le Foll in Berlin eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Die Schlussfolgerungen der Niederländischen Ratspräsidentschaft greifen Kernelemente des Deutsch-Französischen Papiers auf.
Schmidt: Vorschläge der EU-Kommission zielen in die richtige Richtung
"Die Vorschläge der EU-Kommission zielen in die richtige Richtung. Ich begrüße das klare Bekenntnis von Rat und Kommission zur Marktorientierung in der europäischen Agrarpolitik. Lösungen für die angespannte Situation können nur im Markt gefunden werden. Dabei werden wir die Landwirte nicht allein lassen, sondern mit begleitenden Maßnahmen unterstützen", sagte Schmidt im Gefolge der Sitzung des EU-Agrarrats.
Erzeuger und Molkereien sollten nach Ansicht Schmidts zur besseren Anpassung der Produktion befristet selbstverantwortete Vereinbarungen zur freiwilligen Begrenzung oder zur Verringerung der Milchmenge treffen können. Dies sehen unter anderem auch die Schlussfolgerungen der Niederländischen Ratspräsidentschaft vor. "Unterstützung für den Sektor bieten außerdem die angekündigte Stärkung der privaten Lagerhaltung und der Intervention sowie die zusätzliche Flexibilität bei der De-minimis-Obergrenze. Zu begrüßen sind die Initiativen der Kommission zur Erschließung neuer Absatzmärkte, zum Abbau von Handelshemmnissen und zur Prüfung von Exportkrediten", bilanziert der Minister.
Zugleich hob er hervor, wichtig sei die Begleitung der mittel- und langfristigen Maßnahmen durch ein weiteres Liquiditätsprogramm der EU-Kommission. Schmidt: "Die dafür erforderlichen europäischen Haushaltsmittel müssen im Rahmen des EU-Agrarhaushalts bereitgestellt werden. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Kommission den betroffenen Landwirten auch in diesem Jahr mit Liquiditätshilfen zur Seite steht. In einer europäischen Krise müssen wir mit europäischer Solidarität unsere Stärke zeigen."
Vereinbarten mögliche Elemente eines neuen EU-Maßnahmenpakets: Bundesminister Christian Schmidt (r.) und sein französischer Amtskollege Stéphane Le Foll (l.), Quelle: BMEL/ Photothek / Thomas Koehler
Hintergrund:
Zur Sitzung des EU-Agrarrats hatten über 20 Mitgliedsstaaten Vorschläge für unterstützende Maßnahmen vorgelegt. Die ausführliche Diskussion im Rat fasste der Vorsitz in seinen Schlussfolgerungen zusammen, die eine Reihe von konkreten Vorschlägen enthalten - darunter Kernelemente der deutsch-französischen Initiative.
Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes appellieren eingangs ausdrücklich an die Marktverantwortung der Wirtschaftsbeteiligten. Zudem wird die Kommission insbesondere aufgefordert,
- alle geeigneten Maßnahmen der gemeinsamen Marktordnung zu ergreifen,
- vorübergehende freiwillige Vereinbarungen zur Begrenzung der Milchmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen, Branchenverbände und Genossenschaften zu ermöglichen. Entsprechende Maßnahmen sollen im Sonderausschuss Landwirtschaft auch für den Schweinefleischsektor diskutiert werden,
- die Lage auf dem Schweinemarkt weiter zu verfolgen und eine weitere Beihilfemaßnahme für die private Lagerhaltung zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt zu eröffnen,
- zeitweise die Obergrenzen für die Intervention von Magermilchpulver und Butter zu verdoppeln,
- die Marktbeobachtungsstelle für Milch auf die Märkte für Rind- und Schweinefleisch auszuweiten,
- ein Treffen hochrangiger Vertreter der Mitgliedstaaten mit der Agrarmarkt-Task-Force zu Milch einzuberufen,
- die Krisenmittel im Rahmen der Absatzfördermaßnahmen zugunsten von Maßnahmen in den Bereichen Milch und Schweinefleisch einzusetzen,
- die Bemühungen zur Erschließung neuer Absatzmärkte zu intensivieren,
- die Zusammenarbeit mit der EIB zur Entwicklung geeigneter Instrumente zur Unterstützung der Landwirtschaft (z. B. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Exportkredite) zu verstärken,
- die Bemühungen zur Normalisierung der Handelsbeziehungen mit Russland zu verstärken,
- die Sondermaßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse über den 30. Juni 2016 hinaus zu verlängern sowie das System für Marktrücknahmen zu verbessern,
- im Rahmen des für Juni 2016 vorgesehenen Berichts über das Milchpaket Vorschläge für die Verbesserung der Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu bewerten.
Zusätzlich erwartet der Vorsitz von der Kommission folgende Maßnahmen:
- die Einführung einer befristeten Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, spezifische nationale staatliche Beihilfen (einschließlich Liquiditätshilfen) von bis zu 15.000 Euro je Erzeuger und Jahr zu gewähren,
- eine Überprüfung der De-minimis-Obergrenzen mit dem Ziel der Verdoppelung von 15.000 Euro auf 30.000 Euro,
- eine Verbesserung der bestehenden Instrumente zur Förderung der privaten Lagerhaltung,
- die Ermöglichung von Vorschüssen im Rahmen der Direktzahlungen (wie im Jahr 2015),
- Erweiterung der Aufgaben der Task-Force für die Agrarmärkte (Risikomanagement, Warenterminmärkte etc.),
- bessere Anpassung der ELER-Programme an Krisensituationen.
Der Sonderausschuss Landwirtschaft wird das Thema Agrarmärkte weiter verfolgen; der Rat wird sich spätestens in seiner Juni-Sitzung erneut mit dem Dossier befassen und dabei insbesondere die Verfügbarkeit von zusätzlichen EU-Mitteln einschließlich der Verwendung der Krisenreserve prüfen.
- Stand:
- 15.03.16
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