Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa ab 2023 ökologischer und nachhaltiger und erhält verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2027.

GAP-Strategieplan

Die EU-Agrarpolitik ab 2023 wird auf der Basis eines Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt.

Der Strategieplan für Deutschland wurde in enger Abstimmung mit Bundesressorts, Ländern und Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpartnern erstellt. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte am 21. November 2022.

Der GAP-Strategieplan begleitet den Wandel in der nationalen Umsetzung der GAP, der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz wie auch der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen zugutekommen soll. Mehr als die Hälfte der EU-Mittel werden inzwischen nach dem GAP-Strategieplan für Umwelt- und Klimaziele eingesetzt. Damit leistet er im Zusammenhang mit dem "Green Deal“ der EU wichtige Beiträge zur Biodiversitätsstrategie und zur Farm to Fork-Strategie.

Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln für die Agrarförderung in Deutschland zur Verfügung.

Dabei verteilt sich die EU-Förderung auf zwei Säulen:

  • Die erste Säule bilden insbesondere die Direktzahlungen an Landwirtinnen und Landwirte, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Das bisher verpflichtende Greening wurde mit weiteren Anforderungen in die Vorschriften zur Konditionalität überführt; die bisherige Greeningprämie entfällt. Neu sind Zahlungen für die freiwilligen "Öko-Regelungen“.
  • Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.

Erste Säule: Direktzahlungen

Die staatliche Förderung verfolgt mehrere Ziele: Erstens sollen damit die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft entlohnt und gesichert werden. Landwirtinnen und Landwirte tragen eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Kulturlandschaften, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge, sie prägen das soziale Gefüge in den Dörfern und schaffen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.

Landwirtinnen und Landwirte in Europa müssen gerade in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz deutlich höhere Standards einhalten als viele ihrer Kollegen in anderen Teilen der Welt. Diese höheren Standards verteuern in vielen Fällen die Produktion und können in einem globalisierten Markt als Wettbewerbsnachteil wirken. Die Förderung soll diesen Nachteil ausgleichen und sorgt für eine höhere Produktsicherheit und Qualität.

Drittens tragen die Direktzahlungen zur Einkommenssicherung und Einkommensstabilisierung sowie Risikovorsorge der Landwirtinnen und Landwirte bei, indem sie die Auswirkungen der zum Teil extremen Preisschwankungen bei Agrarprodukten abfedern.

Ab dem Jahr 2023 gibt es mit den Öko-Regelungen ein neues Instrument bei den Direktzahlungen, Landwirtinnen und Landwirte zu belohnen, die freiwillig zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringen. Mit den Öko-Regelungen wird die Umweltleistung der Direktzahlungen weiter erhöht. Es werden sieben Öko-Regelungen angeboten. Darunter sind bereits bekannte Regelungen wie z. B. die zusätzliche Stilllegung von Ackerland oder die Extensivierung von Dauergrünland zugunsten der Biodiversität. Aber auch ganz neue Angebote wie die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen können künftig gefördert werden.

Zweite Säule: Förderung der ländlichen Entwicklung

Neben der Förderung der Landwirtinnen und Landwirte über die Direktzahlungen der ersten Säule besteht das zweite wesentliche Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik darin, die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. Zentrales Förderinstrument bei der Umsetzung der gemeinsamen EU-Schwerpunkte zur Entwicklung ländlicher Regionen ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Dorf auf dem Land Siedlungsfläche
© focus finder - stock.adobe.com

Die Prioritäten in der Förderung der ländlichen Entwicklung liegen in langfristigen strategischen Zielen: eine starke Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und die Unterstützung der Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik.

Die Einzelheiten der Verwendung der Mittel, die Deutschland zustehen, sind im GAP-Strategieplan geregelt. Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rd. 30 Milliarden Euro. Das Förderspektrum adressiert Bereiche, die sich auf die Bewirtschaftung unserer Landesoberfläche sowie das Leben, Wohnen und Arbeiten von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen auswirken. Allein im Landwirtschaftssektor sind über 300.000 Antragstellende unmittelbar angesprochen. Der GAP-Strategieplan unterstützt eine resiliente landwirtschaftliche Produktion, honoriert Umwelt- und Klimaschutzleistungen und trägt zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume bei. Hierbei sichert insbesondere eine ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft auch mittelfristig die Ernährungssicherheit bei gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen. Mit dem so genannten "neuen Umsetzungsmodell“ stehen die europäischen und nationalen Ziele, zu deren Erreichung der GAP-Strategieplan beitragen soll, im Vordergrund.

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