Agrarsozialpolitik

Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen.

Rund 3.9 Milliarden Euro betrugen die Bundeszuschüsse zum agrarsozialen Sicherungssystem im Jahr 2023.

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Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz z. B. bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren.

Die Abfederung der finanziellen Folgen des Strukturwandels ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher stellt der Bund im Rahmen der Agrarsozialpolitik finanzielle Hilfen bereit (im Jahr 2023 insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro). Mit fortlaufenden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten.

Themenübersicht

Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt. Sie besteht seit 1972 für die land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Unternehmer und ihre Familien. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).

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Die Alterssicherung der Landwirte

Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung ab. Dies schlägt sich sowohl in der Höhe der zu zahlenden Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder.

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Beschäftigung und Mindestlohn

In der Landwirtschaft waren nach der Landwirtschaftszählung 2020 in Deutschland 938.000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon waren 434.000 als Familienarbeitskräfte tätig. Von den 504.000 familienfremden Arbeitskräften waren 275.000 Saisonarbeitskräfte, also 55 Prozent.

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Pflege- und Unfallversicherung