Direktzahlungen
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise werden damit abgefedert.
Darüber hinaus entgelten die Direktzahlungen pauschal gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entgolten werden. Sie dienen als finanzieller Ausgleich für hohe Standards, denn die Landwirte in Deutschland und der EU wirtschaften unter weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards als Landwirte in manchen Nicht-EU-Staaten. Durch ihre Arbeit erhalten und pflegen sie wertvolle Kulturlandschaften und natürliche Ressourcen, erhöhen als Arbeitgeber die Attraktivität und Besiedelung ländlicher Räume und erzeugen nachwachsende Rohstoffe für andere Wirtschaftsbereiche.
Reform 2015: Direktzahlungen und Greening
Mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde das Direktzahlungssystem grundlegend überarbeitet. Damit sollen die Zahlungen noch stärker als bisher auf die Entlohnung bestimmter gesellschaftlicher Leistungen orientiert werden.
Kernelemente des neuen Systems sind:
- grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte, flächenbezogene Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber, wobei den Mitgliedstaaten jedoch bestimmte Optionen bei der Ausgestaltung einzelner Elemente eingeräumt werden;
das so genannte Greening, das die Landwirte verpflichtet
- Höchstanteile bei den Anbaukulturen einzuhalten;
- Dauergrünland zu erhalten und
- mindestens 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereit zu stellen und auf diesen dem Klima- und Umweltschutz besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden. Aktuelle Informationen zu den beantragten ökologischen Vorrangflächen für das Jahr 2017 finden Sie hier.
Seit dem Jahr 2015 sind in Deutschland folgende Zahlungen an die Stelle der bisherigen Betriebsprämie getreten:
- eine Basisprämie
- eine Zahlung für dem Klima-und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (so genannte "Greening-Prämie"),
- eine Umverteilungsprämie, von der insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren,
- eine Zahlung für Junglandwirte sowie
- eine vereinfachte Zahlung für Kleinerzeuger.
Inzwischen sind
- die Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung zur Einrichtung der nationalen Reserve,
- die jeweiligen regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für die Jahre 2015 bis 2017,
- bestimmte Werte der Zahlungsansprüche für die Basisprämie (die jeweiligen Werte für die Jahre 2015 bis 2017 sowie Schätzwerte für die weiteren Jahre bis 2019),
- der jeweilige Zahlungsbetrag für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für die Jahre 2015 bis 2017,
- der Betrag der Zahlung für Junglandwirte sowie
- die jeweiligen Beträge der Umverteilungsprämie für die Jahre 2015 bis 2017
vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt gemacht worden (siehe Abschnitt Bekanntmachungen des BMEL).
Die oben genannten Zahlungen werden nur gewährt, wenn grundlegende Anforderungen an die Betriebsführung erfüllt sind (Cross-Compliance). Diese Grundanforderungen ergeben sich aus EU-Verordnungen und Richtlinien für die Bereiche des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie Standards für die Erhaltung von Flächen in "gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand".
Nähere Informationen finden sich unter www.bmel.de/cross-compliance.
Statistische Informationen zu den Direktzahlungen finden Sie hier.
Broschüre
Einen umfassenden Überblick über das neue System der Direktzahlungen gibt die kostenfreie Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland – Ausgabe 2015.
- Artikel "Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland - Ausgabe 2015" Herunterladen (PDF, 5 MB, barrierefrei)
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Gegenüber dem in dieser Broschüre dargestellten Sachstand haben sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben oder sind in Vorbereitung. Informationen über diese Änderungen (Stand: 07.04.2016) finden Sie hier. Während es im Jahr 2017 keine umfänglicheren Änderungen bei den Direktzahlungen gab, haben sich für das Jahr 2018 wieder mehr Änderungen ergeben. Die wesentlichen Änderungen ab dem Antragsjahr 2018 (Stand: 29.03.2018) finden Sie hier.
Nachfolgend werden die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen mit Bezug zu den Direktzahlungen zur Verfügung gestellt:
Das EU-Recht im Einzelnen
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
- Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Das nationale Recht im Einzelnen
- Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
- Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
- InVeKoS-Verordnung
- Haushaltsdisziplin-Erstattungsverordnung
Aktuelle Änderungen des nationalen Rechts
- Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 27.04.2017
- Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 12.12.2017
- Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Bekanntmachungen des BMEL
- Bekanntmachung über die Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung zur Einrichtung der nationalen Reserve sowie über die regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2015 vom 17. September 2015 (PDF, 227 KB, nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung bestimmter Werte der Zahlungsansprüche für die Basisprämie, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2015, des Betrags der Zahlung für Junglandwirte sowie des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2015 vom 20. November 2015 (PDF, 274 KB, nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2016, des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2016, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2016 und des Betrag der Umverteilungsprämie für das Jahr 2016 sowie nachrichtliche Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für die Jahre 2017 bis 2019 vom 16. November 2016 (PDF, 271 KB, nicht barrierefrei)
- Bekanntmachung der regionalen Obergrenzen für die Basisprämienregelung für das Jahr 2017, des Werts der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2017, des Zahlungsbetrags für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden für das Jahr 2017 und des Betrags der Umverteilungsprämie für das Jahr 2017 sowie nachrichtliche Unterrichtung über den geschätzten Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für die Jahre 2018 und 2019 vom 16.November 2017 (PDF, 270 KB, nicht barrierefrei)
- Stand:
- 01.08.17
Zum Thema
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Rechtsgrundlagen
- Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
- Umverteilungsprämiengesetz 2014
- Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)
- Betriebsprämiendurchführungsverordnung (BetrPrämDurchfV)
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG )
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
- Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG)
- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV)