Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ein wesentliches Element der Nationalen Strategie für die Entwicklung ländlicher Räume.
Publikation
Stand: November 2014
Die GAK ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen und deckt damit in weiten Teilen den Anwendungsbereich der ELER-Verordnung ab. Zusammen mit den Ländermitteln betragen die Gesamtmittel der GAK über 1 Milliarde Euro pro Jahr.
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat die Fördermaßnahmen 2017 der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschlossen.
mehr: GAK-Rahmenplan 2017 …
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Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2014
Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den veränderten Erwartungen der Verbraucher Rechnung zu tragen, haben Bund und Länder die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) neu ausgerichtet. Das BMEL fördert gezielt eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft, indem wir Fördermittel solchen Unternehmen gewähren, die bei ihren Investitionsvorhaben besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauten zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.
Die staatlichen Fördermittel können dabei weiterhin mit zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden. Im Falle von Vorhaben mit besonders innovativem Charakter kann zudem eine Förderung über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Betracht kommen.
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Grundzüge der Förderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in der Förderperiode ab 2014.
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