Agrarzahlungen 2022 veröffentlicht
Im Rahmen der europäischen Transparenz-Initiative sind die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds spätestens zum 31. Mai jeden Jahres nachträglich für das vergangene EU-Haushaltsjahr im Internet zu veröffentlichen.
Mit der Veröffentlichung der Informationen von Empfängern verfolgt die Europäische Union das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter darzustellen, wie die Gemeinschaftsmittel im Agrarbereich verwendet werden. Dies betrifft die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU-Agrarfonds, den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und den Nutzen der Landwirtschaft für die Gesellschaft.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Veröffentlichung der von den Bundesländern erhobenen Zahlen betraut und betreibt zu diesem Zweck die Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de. Dort werden die Daten der EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder über die Zahlungsempfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) veröffentlicht.
Im Zuge der GAP-Reform wurden auch die Bestimmungen zur Veröffentlichung der Empfänger von Agrarzahlungen geändert. Demnach müssen seit 2015 grundsätzlich wieder natürliche Personen unter den Empfängern veröffentlicht werden.
Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres. Veröffentlicht werden die Zahlungen, die ein Empfänger im betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat. Die Daten stehen dann zwei Jahre zur Verfügung. Zurzeit sind in der Datenbank die EU-Agrarzahlungen der Jahre 2021 und 2022 enthalten.