Das Branntweinmonopol läuft aus
Nach dem Branntweinmonopolabschaffungsgesetz läuft das Branntweinmonopol am 31. Dezember 2017 endgültig aus.
Das Branntweinmonopol in Deutschland endet am 31. Dezember 2017, Quelle: © Anne Katrin Figge - Fotolia.com
Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben durften landwirtschaftliche Verschlussbrennereien (Kartoffel- und Getreidebrennereien) nur noch bis zum 30. September 2013 im Rahmen des Branntweinmonopols Alkohol herstellen. Nach dem Ausscheiden aus dem Branntweinmonopol erhalten landwirtschaftliche Verschlussbrennereien jeweils zum Ende der Kalenderjahre 2013 bis 2017, also fünf Jahre lang, Ausgleichsbeträge in Höhe von jährlich 51,50 Euro je Hektoliter regelmäßiges Brennrecht. Diese Ausgleichsbeträge sind dazu gedacht, die Umstrukturierung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe zu erleichtern und können auch als Investitionsbeihilfe eingesetzt werden.
Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer dürfen noch vier Jahre länger, d.h. bis Ende 2017 im Rahmen des Branntweinmonopols Alkohol produzieren.
Das Branntweinmonopol
In Deutschland wurde Agraralkohol traditionell bis 2013 zu einem beachtlichen Anteil von Landwirten im Rahmen des seit 1919 bestehenden Branntweinmonopols hergestellt. Kleine landwirtschaftliche Verschlussbrennereien erzeugten im Rahmen von Brennkontingenten einen Rohalkohol aus Getreide oder Kartoffeln, der an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) zur weiteren Verwertung abgeliefert wurde. Die BfB reinigte und entwässerte den übernommenen Rohalkohol und vermarktete ihn als Neutralalkohol (auch Primasprit genannt). Bis Ende 2017 gilt dieses zweistufige Erzeugungs- und Vermarktungssystem nur noch für Obstalkohol, der von Obstgemeinschaftsbrennereien sowie Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzern hergestellt wird.
Aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften ist Agraralkohol ein breit einsetzbarer Rohstoff. Neben der Weiterverarbeitung zu bestimmten Spirituosen (wie Wodka, Gin oder Liköre) und anderen Lebensmitteln (Aromen, Essig) wird Agraralkohol bei der Herstellung von Arzneimitteln, Kosmetika, Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln, Frostschutzmitteln, Farben oder Lacken verwendet. In jüngster Zeit ist weltweit der mengenmäßig wichtigste Verwendungssektor der Kraftstoffsektor.
Da der in Deutschland von Landwirten hergestellte Alkohol rohstoff- und strukturbedingt teurer ist als Alkohol aus industriellen Großanlagen, benötigte die BfB bis 2013 einen jährlichen Zuschuss von rund 80 Millionen Euro, um den Alkohol im freien Wettbewerb mit Konkurrenten aus Deutschland, den anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten zum EU-Marktpreis absetzen zu können.
Die im Rahmen des Branntweinmonopols an die Brennereien bzw. Alkoholerzeuger gewährten staatlichen Beihilfen sind jedoch grundsätzlich nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar und sind daher seit dem 1. Januar 2004 nur noch aufgrund einer Ausnahmeregelung zulässig, die auch für Obstalkohol am 31. Dezember 2017 endgültig ausläuft.
Landwirtschaftliche Verschlussbrennereien in Deutschland
Bis auf ganz wenige Betriebe haben nahezu alle landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien nach dem Auslaufen der Produktionsbeihilfen am 30. September 2013 ihren Betrieb eingestellt und zum Teil auch ihre Brennereianlagen bereits verschrottet. Da die durchschnittlichen Herstellungskosten für Kartoffel- und Getreidealkohol aus landwirtschaftlichen Brennereien deutlich über dem EU-Marktpreis für Agraralkohol liegen, können diese Brennereien Alkohol für den freien Markt nicht wettbewerbsfähig herstellen.
Marktnischen bleiben jedoch grundsätzlich dort bestehen, wo landwirtschaftliche Brennereien Agraralkohol zu besonderen regionalen Qualitätsprodukten und Spezialitäten weiterverarbeiten und vermarkten, z.B. in Form von Spirituosen wie Wodka, Gin, Aquavit, Liköre oder Kartoffelbrand.
Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 bzw. der darauf basierenden Agrarmarktstrukturverordnung vom 15. November 2013 besteht auch für den Agraralkohol-Sektor die Möglichkeit, anerkannte Erzeugerorganisationen zu gründen. Landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien könnten sich zu einer solchen Erzeugerorganisation zusammenschließen und ihren Rohalkohol für Marktnischen über diese Erzeugerorganisation aufbereiten und vermarkten lassen.
Klein- und Obstbrennereien in Deutschland
Rund ein Viertel der von Klein- und Obstbrennereien erzeugten Alkoholmengen (jährlich etwa 20.000 Hektoliter reiner Alkohol) werden als Spirituosen und hier vor allem als Edelobstbrände selbst in Flaschen direkt vermarktet oder über gewerbliche Aufkäufer beziehungsweise Händler. Individuelle gebietstypische Brände wie zum Beispiel Schwarzwälder Kirschwasser, Fränkisches Zwetschgenwasser oder sortenreine Apfel- oder Birnenbrände vom Bodensee (zum Beispiel Williams, Golden Delicious) sind das Markenzeichen der Klein- und Obstbrenner. Hinzu kommen auch Geiste aus zuckerarmen Beerenfrüchten (zum Beispiel Himbeergeist) oder Liköre.
Klein- und Obstbrennereien sind landwirtschaftliche Nebenbetriebe, die aus historischen Gründen bislang ausschließlich in Süd- und Südwestdeutschland (vor allem in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland) angesiedelt sind.
Die Klein- und Obstbrenner verarbeiten seit dem 18. Jahrhundert überwiegend Obst von Streuobstwiesen und ermöglichen somit den Erhalt einer uralten Kulturlandschaft, die ihresgleichen in Europa sucht. Allein in Baden-Württemberg gibt es circa 180.000 Hektar Streuobstwiese mit zwölf Millionen Streuobstbäumen. Diese Streuobstwiesen bieten nicht nur seltenen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat, sondern sind auch ein natürliches Refugium alter Obstsorten.
Das ab 1. Januar 2018 geltende Alkoholsteuergesetz sieht auch nach der Abschaffung des Branntweinmonopols die Fortführung des verbrauchsteuerrechtlich begünstigten Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens im Wesentlichen auf Basis der derzeit geltenden Kriterien und Voraussetzungen vor, wobei dieses so privilegierte Brennen dann auf ganz Deutschland ausgedehnt wird. Damit wird das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen für die Selbstvermarktung weiterhin finanziell vom Bund gefördert und somit mittelbar auch ein Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Streuobstwiesen geleistet.
- Stand:
- 07.11.14
Zum Thema
Publikationen
- Thünen Report 28 - Kurzfristige Dynamik von Preisbildungsprozessen deutscher Agrarrohstoffe (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
- Thünen Report 14 - Die Bedeutung von Agrarterminmärkten als Absicherungsinstrument für die deutsche Landwirtschaft (PDF, 3 MB, nicht barrierefrei)
- Nichtamtliche Übersetzung aus dem Russischen der Liste mit Importsperren landwirtschaftlicher Erzeugnisse in die Russische Föderation (PDF, 39 KB, nicht barrierefrei)
- Preisvolatilität und Spekulation auf den Märkten für Agrarrohstoffe (PDF, 345 KB, nicht barrierefrei)
- Programm des BMEL zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei)
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- 13.04.18 Mein Ziel sind lebenswerte und attraktive ländliche Räume Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
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