EU-Bio-Logo

Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Das Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Grund.

Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört zudem

  • die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle des Unternehmens, welches den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat und
  • die Herkunftsangabe der Zutaten (z. B. EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft).

Die Zusammensetzung der Codenummer für eine in Deutschland zugelassene Kontrollstelle lautet: DE-ÖKO-XXX. Dabei steht...

  • "DE" für Deutschland und
  • "XXX" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Unverpackte Bio-Ware oder aus nicht EU-Ländern importierte Bio-Lebensmittel können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden, sofern sie die Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.

Logo des Bio-Siegels, neues Fenster: Link zum Bio-Siegel Bio-Siegel
Das deutsche Bio-Siegel

Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Bio-Waren mit dem deutschen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände und Handelsmarken kennzeichnen.

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