Die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutz wird von der EU sehr umfassend geregelt. Umgesetzt wird das EU-Recht in Deutschland vor allem mit dem Pflanzenschutzgesetz und mehreren Verordnungen.

EU-Vorschriften

EU-Kommissions-Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)

Warum hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln („Sustainable Use Regulation - SUR“) vorgestellt und was enthält dieser Entwurf? Häufig gestellte Fragen beantworten wir hier.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates regelt die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen sowie weitere Fragen wie Parallelimporte, Kontrollen oder Aufzeichnungspflichten.

Richtlinie 2009/128/EG

Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Hierzu gehört die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verabschieden, und Regelungen zur Sachkunde oder zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten zu schaffen. Die Allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind ab 2014 anzuwenden.

Verordnung (EG) Nr. 1185/2009

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Daten über den Absatz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erheben und an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Richtlinie 2009/127/EG

Die Richtlinie 2009/127/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden schreibt vor, dass neue Pflanzenschutzgeräte bestimmte europäische Normen erfüllen müssen. Sie sind künftig mit den CE-Kennzeichen zu versehen.

Nationale Regelungen

Hinweis: Nicht offizielle Arbeitsfassungen, die alle bisherigen Änderungen enthalten, siehe auch Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL (Bereich Pflanzenschutzmittel) und Julius Kühn-Institut (Bereich Pflanzengesundheit).

Spezielle Bekämpfungsverordnungen

Verordnungen zur Bekämpfung

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