Saatgut - Grundlage erfolgreichen Pflanzenbaus
Die Verwendung von Saatgut markiert den Übergang vom Jagen und Sammeln zum Ackerbau: Erst die Aussaat eines Teils der Ernte im Folgejahr ermöglichte es den Menschen, sesshaft zu werden.
Über Jahrtausende haben Menschen gelernt, die Qualität des Saatguts durch Auslese zu verbessern, aus Wildformen entstanden Sorten mit unterschiedlichen Eigenschaften.
Diese Eigenschaften sind im Erbgut der Kulturpflanzen verankert und bestimmen die Leistungsfähigkeit einer Sorte. Durch die Verwendung hochwertigen Saatguts ist es heute möglich, dass ein Landwirt 140 Menschen ernährt.
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Rechtsgrundlagen
Gesetze und Verordnungen
- Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais
- Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
- Saatgutverordnung
- Pflanzkartoffelverordnung
- Rebenpflanzgutverordnung
- Erhaltungssortenverordnung
- Erhaltungsmischungsverordnung
- Sortenschutzgesetz
- Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz
- Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut