Fragen und Antworten zur Legehennenhaltung in Deutschland

Wie werden Legehennen in Deutschland gehalten?

Die Haltungsformen für Legehennen haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und insgesamt deutlich verbessert: Einer der Hauptgründe ist, dass seit dem 1. Januar 2012 die Haltung in konventionellen Käfigen europaweit verboten ist. Legehennen werden seitdem nur noch, in Boden- und Freilandhaltung in so genannten Kleingruppenhaltungen sowie in ökologischer Erzeugung gehalten.
Der Bundesrat hat am 6. November 2015 beschlossen, dass die Haltung von Legehennen in sogenannten ausgestalteten Käfigen und Systemen der sogenannten Kleingruppenhaltungen beendet werden soll. Die Haltung in genannten ausgestalteten Käfigen ist nicht mehr zulässig. Für Kleingruppen sieht die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Auslauffrist für bestehende Betriebe bis Ende 2025 vor. Nur für besondere Härtefälle soll eine Verlängerung der Frist um bis zu maximal drei Jahren (2028) möglich sein.

Welche Eier werden in Deutschland am häufigsten verkauft?

Die Entwicklung des Umfangs der verschiedenen Haltungsformen spiegelt das veränderte Einkaufsverhalten der Verbraucher wider: Mit rund 61 Prozent der Haushaltskäufe in Deutschland kaufen die Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgen die Freilandhaltung mit rund 24 Prozent, die ökologische Erzeugung mit rund 9 Prozent und die Haltung in ausgestalteten Käfigen mit rund zwei Prozent. Der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist 2013 im Vergleich zu 2010 um etwa 30 Prozent gestiegen, der Einkauf von Eiern aus ausgestalteten Käfigen ist um fast 40 Prozent gesunken.

Welche Vorgaben gelten für die Belegung von Legehennenställen sowie für den Umfang der Auslaufflächen?

In der konventionellen Legehennenhaltung sind nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Boden- oder Freilandhaltung maximal neun Hennen pro Quadratmeter Stallfläche zulässig. Die rechtlichen Bestimmungen des Ökolandbaus schreiben für Legehennen hinsichtlich der Stallfläche folgendes vor: Es dürfen maximal 6 Tiere pro Quadratmeter Stallfläche gehalten werden. Darüber hinaus müssen 18 cm Sitzstange pro Tier zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen je Tier 4 Quadratmeter Auslauffläche angeboten werden.

Bezüglich der konventionellen Freilandhaltung gibt das Marktordnungsrecht (Verordnung (EG Nr.589/2008) vor, pro Legehenne mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung zustellen.

Welche besonderen Anforderungen müssen Erzeuger von Bio-Eiern bei der Tierhaltung erfüllen?

Als Haltungsform für Hühner kommt im ökologischen Landbau nur die Freilandhaltung in Frage. Jedem Tier muss mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen. Bio-Geflügel darf nicht in Käfigen gehalten werden. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

  • Zumindest ein Drittel der Stallbodenfläche muss eine feste Konstruktion sein, das heißt, sie darf nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen und muss mit Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf bedeckt sein.
  • In den Ställen für Legehennen müssen Sitzstangen sowie Ein- und Ausflugklappen vorgeschriebener Mindestgröße zur Verfügung stehen.
  • Jeder Geflügelstall beherbergt maximal 3.000 Legehennen. Pro Quadratmeter Stallfläche, die den Legehennen zur Verfügung steht (ohne beispielsweise Wege), dürfen maximal sechs Hennen gehalten werden. Zwischenböden bei der Volierenhaltung und Wintergärten können zur Stallfläche gerechnet werden, soweit sie den Tieren ständig zugänglich sind.
  • Das Geflügel muss ständig freien Zugang zu Freigelände haben, soweit die Witterungsbedingungen und der Bodenzustand dies gestatten. Dieser Zugang muss mindestens während eines Drittels der Lebenszeit der Tiere bestehen. Die Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Bäume, Sträucher oder entsprechende Unterstände) versehen sein.
  • Eine künstliche Beleuchtung der Ställe fördert die Legeleistung und ist bei Bio-Legehennen in Kombination zum natürlichen Licht auf täglich insgesamt maximal 16 Stunden zu begrenzen.

Welche Vorgaben gelten darüber hinaus für Biobetriebe mit Legehennen?

Wer Biohühner hält und Eier aus ökologischer Erzeugung verkauft, muss eine Vielzahl besonderer Auflagen erfüllen. Die Tiere müssen zum Beispiel grundsätzlich mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden, d.h. mit Futtermitteln, die nach den strengen Vorschriften der EU für den ökologischen Landbau erzeugt worden sind. Darüber hinaus sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau folgende Regeln bei der Fütterung zu beachten:

  • Die Futtermittel sollen so weit wie möglich aus eigener Erzeugung stammen, um den Betriebskreislauf weitestgehend geschlossen zu halten.
  • Bis zu 30 Prozent der Futterration (gerechnet in Trockenmasse) kann durchschnittlich aus Umstellungsfuttermitteln bestehen. Dies bedeutet, dass die Regeln des ökologischen Landbaus auf der betreffenden Futterbaufläche mindestens zwölf Monate vor der Ernte eingehalten wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu 100 Prozent der Ration betragen.
  • Der Tagesration ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.
  • Zulässige Mineralfuttermittel sowie Futtermittelzusatzstoffe sind in beschränkten Positivlisten in den Anhängen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau aufgeführt.

Neben den oben genannten Regelungen umfassen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eine Reihe von weiteren allgemeinen und speziellen Regelungen zur Tierhaltung. Die Richtlinien einzelner ökologischer Anbauverbände sind teilweise noch strenger und gehen zum Teil über die EU-Ökostandards hinaus.

Welche Vorgaben gibt es für die Kennzeichnung und den Verkauf von Eiern?

Seit Januar 2004 ist jedes Ei der Güteklasse A mit einem Erzeugercode zu stempeln, aus dem die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft hervorgehen. Die Bedeutung des Erzeugercodes ist bei Lose-Verkäufen am Ort des Verkaufs und bei verpackten Eiern in oder auf dem Behältnis zu erklären. Der Erzeugercode auf dem Ei bietet die Möglichkeit einer eindeutigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft.

Was bedeutet der Code auf dem Ei?

Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:

1. Code für das Haltungssystem

  • 0 = Ökologische Erzeugung
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung

2. Ländercode (Herkunft)

Zwei Buchstaben für den EU - Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:

  • AT = Österreich
  • BE = Belgien
  • DE = Deutschland
  • NL = Niederlande

3. Identifizierung des Betriebs

Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dem Erzeugerbetrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.

Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341

  • 1 = Haltungsform: Freilandhaltung
  • DE = Herkunft: Deutschland
  • 0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall identifizieren

Die Bundesländer haben folgende Kennung:

  • 01 = Schleswig-Holstein
  • 02 = Hamburg
  • 03 = Niedersachsen
  • 04 = Bremen
  • 05 = Nordrhein-Westfalen
  • 06 = Hessen
  • 07 = Rheinland-Pfalz
  • 08 = Baden-Württemberg
  • 09 = Bayern
  • 10 = Saarland
  • 11 = Berlin
  • 12 = Brandenburg
  • 13 = Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 = Sachsen
  • 15 = Sachsen-Anhalt
  • 16 = Thüringen

Legehennenhaltung - Veröffentlichung der Betriebsnummer

Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden (vergleichbar mit den Kfz-Kennzeichen). Eine behördenseitige Veröffentlichung der Betriebsnummer in Verbindung mit Name und Anschrift des entsprechenden Betriebes sieht das Marktordnungsrecht nicht vor und ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.

Verbraucher, die sich über die Erzeugerbetriebe informieren wollen, sollten direkt mit dem auf der Verpackung genannten Unternehmen bzw. der genannten Organisation Kontakt aufnehmen. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen bieten die Möglichkeit, per Internet und mittels der auf dem Ei gedruckten Angaben, Informationen über den jeweiligen Legebetrieb zu erhalten.

Welche speziellen Vorgaben gibt es für die Kennzeichnung und den Verkauf von Bio-Eiern?

Bei der Kennzeichnung der Bio-Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Beim Einkauf von Bio-Eiern durch den Händler muss ein aktuelles Zertifikat vorliegen, das die ständige Kontrolle des Lieferanten/Erzeugers durch eine zugelassene Kontrollstelle bestätigt. Bei der Warenannahme ist auf eine exakte Bio-Kennzeichnung auf Lieferschein, Rechnung und Produkt zu achten. Diese Wareneingangsprüfung muss auch dokumentiert werden.

Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.

Bio-Betriebe müssen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch führen. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen.

Wer ist für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe zuständig?

Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutschland die Länderbehörden für die Kontrolle aller landwirtschaftlichen Betriebe zuständig – ob konventionell oder ökologisch. Die Bundesländer kontrollieren insofern in ihrer eigenen Zuständigkeit landwirtschaftliche Betriebe, ob die Vorschriften zum Tierschutz-, Lebens-, Futtermittel- und Marktordnungsrecht eingehalten werden.

Wie werden Betriebe im ökologischen Landbau überwacht?

In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die Überwachung der geltenden Gesetze – also auch im Bereich der Einhaltung der Vorschriften der EU-Ökoverordnung und des Tierschutzes – ist Aufgabe der zuständigen Länderbehörden vor Ort. Laut Verfassung sind in Deutschland die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung und die Marktkontrolle verantwortlich. Auch der Vollzug tierschutzrechtlicher Anforderungen obliegt nach dem Tierschutzgesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Verstöße gegen geltende Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt und müssen selbstverständlich von den Länderbehörden geahndet werden.

Um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden, gibt es spezielle Kontrollverfahren. In Deutschland werden diese Kontrollen von staatlich zugelassenen und überwachten privaten Kontrollstellen durchgeführt. Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der jeweiligen Länder für die derzeit 20 am Markt tätigen und zugelassenen Kontrollstellen zuständig. Wo es konkrete Verstöße gegen die Vorschriften gibt, müssen die zuständigen Länderbehörden tätig werden. Das gilt ohnehin auch für Verstöße gegen die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und des Tierschutzgesetzes, die Ökobetriebe natürlich ebenso erfüllen müssen wie konventionelle Betriebe.

Die amtlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich und im Bedarfsfall auch öfter den gesamten Betrieb. Bei der Inspektion handelt es sich um eine vor Ort durchgeführte risikoorientierte Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt wird. Stichprobenartig und auf jeden Fall bei begründetem Verdacht werden auch Proben genommen und Rückstandsanalysen durchgeführt.

Wann wurde die Überwachung im Ökolandbau zuletzt verändert?

Mit Wirkung vom 12. Mai 2012 ist die Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Ziel war es, die Qualität und Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln weiter zu verbessern. Die beschlossene Verordnung enthält detaillierte Mindestanforderungen an die Kompetenz der privaten Kontrollstellen und damit bundeseinheitlich hohe Anforderungen im Zulassungsverfahren.

Dadurch wird das bestehende Netz der Kontrollen noch engmaschiger und das Entdeckungsrisiko für rechtliche Verstöße bei in Deutschland tätigen Unternehmen erhöht. Die Verordnung gibt den zuständigen Behörden der Länder darüber hinaus stärkere Mittel bei der Überwachung der zugelassenen privaten Kontrollstellen an die Hand.

Legehennenhaltung in Deutschland - Rechtliche Bestimmungen

Legehennenhaltung in Deutschland - Rechtliche Bestimmungen im Ökolandbau

  • Die Regelungen der so genannten Öko-Basisverordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion (sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen). Die Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 (Drittlandimporte) enthalten die Durchführungsbestimmungen.
  • Die rechtlichen Bestimmungen betreffend Milchvieh, Schweine und Geflügel sind in folgenden Verordnungen verankert:

    • Haltungsbedingungen: VO (EG) Nr. 834/2007 Titel III Kapitel II sowie VO (EG) Nr. 889/2008 Titel II Abschnitt 2 und Anhang II und IV
    • Fütterung: VO (EG) Nr. 834/2007 Titel III Kapitel II und III sowie VO (EG) Nr. 889/2008 Titel II Kapitel II Abschnitt 3 nebst Anhang V und VI
    • Tiergesundheit: VO (EG) Nr. 834/2007 Titel III Kapitel II sowie VO (EG) Nr. 889/2008 Titel II Kapitel 2 Abschnitt 4
  • Die rechtlichen Bestimmungen betreffend pflanzliche Erzeugnisse (u.a. Äpfel, Kartoffel etc.) sind in VO (EG) Nr. 834/2007 Titel III Kapitel I und II sowie VO (EG) Nr. 889/2008 Titel II Kapitel I verankert.
  • Die für die Kontrolle von Ökoprodukten relevanten Basisvorschriften finden sich in der in VO (EG) Nr. 834/2007 Titel V und die Durchführungsbestimmungen sind insbesondere in der VO (EG) Nr. 889/2008 Titel IV verankert.
  • Sie finden die Dokumente unter folgenden Links:

  • In Deutschland gelten über das EU-Recht hinaus zusätzlich die Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG). Darin sind unter anderem Straf- und Bußgeldvorschriften verankert. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 € Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Öko-Erzeugnissen.
  • Die ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung regelt seit Mai 2012 die Zulassung der Kontrollstellen.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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