Futtermittel

Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren und tragen damit ganz wesentlich zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit dieser Tiere bei. Was Nutztiere über die Futtermittel aufnehmen, kann über das Tier auch auf den Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.

Deshalb setzen Vorschriften für sichere Lebensmittel bereits bei der Produktion der Futtermittel auf dem Acker und in der Futtermittelproduktion an. Futtermittel dürfen zum Beispiel keine schädlichen Stoffe oder Rückstände oder nicht in der EU zugelassene Zusatzstoffe oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Dies gilt auch für importierte Futtermittel

Themenübersicht

Futtermittelhygiene

Anforderungen an Futtermittelunternehmen auf allen Stufen der Futtermittelkette, einschließlich der Primärproduktion, sowie die Fütterung von lebensmittelliefernden Tieren.

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Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung im Kontrolljahr 2022

Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2022 bis 2026 durch. Die Kontrollen sind risikoorientiert und werden entlang der gesamten Futtermittelkette durchgeführt. Das Kontrollprogramm ist Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 625/2017 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz.

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Futtermittelzusatzstoffe

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.

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Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung im Kontrolljahr 2022 (Thema:Futtermittel)

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Lists of establishments in accordance with Annex IV to Regulation (EC) No 999/2001 - Listen von Betrieben nach Anhang IV Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Thema:Futtermittel)

Die Europäische Union (EU) legt Vorschriften zur Vorbeugung, Kontrolle und Tilgung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) fest. Ihr Ziel ist, ein hohes Niveau im Bereich Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

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