Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tiergesundheit
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Der Bereich "Tiergesundheit" umfasst die Bekämpfung bestimmter Tierseuchenerreger, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von Bedeutung sind. Sie werden mit staatlichen Maßnahmen bekämpft (anzeigepflichtige Tierseuchen) oder über die man jederzeit einen Überblick erhalten möchte, um gegebenenfalls rasch Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen zu können (meldepflichtige Tierkrankheiten).
Daneben kommen auch vorbeugende Maßnahmen zum Tragen. Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen. Soweit es sich um Nutztiere handelt, tragen sie auch zur Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte bei. Dazu steht das Bundesministerium in stetigen Austausch mit den Veterinärbehörden anderer Mitgliedsstaaten sowie Drittländern, den Dienststellen der EU-Kommission sowie der Weltorganisation für Tiergesundheit.
Das BMEL informiert über derzeit vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten. Tierseuchenbekämpfung ist in Deutschland Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Sie ist im Tiergesundheitsgesetz geregelt und Aufgabe der Länder, wahrgenommen durch die Landkreise und kreisfreien Städte.
Rinder, Einhufer wie Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Meldepflichtige Tierkrankheiten sind auf Haustiere und Süßwasserfische übertragbare Krankheiten. Diese Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können und gut zu diagnostizieren sind. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheiten ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung.
Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.
Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des vorherigen Lagebilds im Jahr 2021 auf, das die Erkenntnisse der Jahre 2017 bis 2020 zusammengeführt hat.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) ist einer der wenigen Parasiten in unseren Breitengraden, der im Menschen eine zwar sehr seltene, aber zumeist schwerwiegende Erkrankung hervorrufen kann. Die Larvenstadien verursachen zumeist in der Leber raumfordernde krebsartige Veränderungen, die lebensbedrohend sein können.
In zahlreichen Milchkuhbetrieben aus mehreren Bundesstaaten der USA wurden Infektionen mit Geflügelpestviren festgestellt. Es gibt keine Hinweise auf ähnliche Infektionsgeschehen außerhalb der USA. Besonders wichtig ist in der jetzigen Situation ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), sind bereits vorsorglich aktiv geworden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2016 das Fachinstitut für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI) eröffnet. Damit wurde die Arbeitsgruppe für Bienenschutz des JKI am Standort Braunschweig zu einem eigenen Institut mit mehr wissenschaftlichem und technischem Personal ausgebaut.
Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.