Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tiergesundheit
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Der Bereich "Tiergesundheit" umfasst die Bekämpfung bestimmter Tierseuchenerreger, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene von Bedeutung sind. Sie werden mit staatlichen Maßnahmen bekämpft (anzeigepflichtige Tierseuchen) oder über die man jederzeit einen Überblick erhalten möchte, um gegebenenfalls rasch Maßnahmen zur Bekämpfung ergreifen zu können (meldepflichtige Tierkrankheiten).
Daneben kommen auch vorbeugende Maßnahmen zum Tragen. Vorbeugemaßnahmen dienen der Erhaltung und Förderung der Tiergesundheit und damit mittelbar der Gesundheit des Menschen. Soweit es sich um Nutztiere handelt, tragen sie auch zur Erhaltung erheblicher wirtschaftlicher Werte bei. Dazu steht das Bundesministerium in stetigen Austausch mit den Veterinärbehörden anderer Mitgliedsstaaten sowie Drittländern, den Dienststellen der EU-Kommission sowie der Weltorganisation für Tiergesundheit.
Die EU-Kommission arbeitete seit 2013 an einer kompletten Neuordnung des europäischen Tiergesundheitsrechts. Das übergeordnete Ziel war, das „zergliederte“ gemeinschaftliche Tierseuchenrecht – 39 Richtlinien und Verordnungen – in einem einzigen transparenten Rechtsrahmen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Ferner sollte Kohärenz zwischen den Rechtsbereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit hergestellt werden.
Das BMEL informiert über in Deutschland sowie in den übrigen Mitgliedstaaten vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten, wie zum Beispiel die Schweinepest, das Schmallenberg-Virus, die Blauzungenkrankheit, Scrapie, BSE oder die Aviäre Influenza (Geflügelpest, "Vogelgrippe"). Sie erhalten außerdem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen.
Rinder, Einhufer wie Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.
Die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit werden seit Juli 2014 erfasst und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.