Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tierhandel und Transport
Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs werden zunehmend national und international transportiert. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Haustieren, gelten klare Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Der Transport von Tieren kann zu besonderen Belastungen führen. Deswegen werden Transporte, insbesondere über weite Strecken, soweit wie möglich vermieden. Sie lassen sich aber nicht immer ausschließen. Zum Schutz der Tiere gibt es deshalb deutschland- und EU-weit geltende strenge Vorschriften, die strikt überwacht werden.
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So sehen die Regelungen beispielsweise maximal zulässige Temperaturen in den Fahrzeugen und genügend Trinkwasser vor. Transporte in sogenannte Drittländer, also außerhalb der EU, müssen ebenfalls die Anforderungen der EU erfüllen.
Die Genehmigung von Transporten ist die Aufgabe der Behörden vor Ort. Um für sie die Kontrolle noch besser und transparenter zu machen, entwickeln wir derzeit eine deutschlandweite Datenbank für Transportrouten. Damit soll sichergestellt werden, dass es entlang der Route ausreichend Versorgungsstationen für die Tiere gibt.
Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.
Das BMEL stellt Informationen zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Pferden, Hausrindern, Ziegen, Schafen und Schweinen, sowie zu zugelassenen Besamungs- und Embryotransferstationen zur Verfügung.
Das BMEL informiert über zugelassene Einrichtungen bei der Einfuhr von Tieren wie beispielsweise Schlachtstätten, Quarantäneeinrichtungen, Zoos und Wildparks.
Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.
Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.
Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
Die Leiter der Veterinärdienste Dänemarks und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden: