Tiergesundheit bei der Verbringung von Tieren und Erzeugnissen

Lebende Tiere und tierische Erzeugnisse werden zunehmend national und international verbracht. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Heimtieren, gelten besondere Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Einschleppung oder Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Hinweise zur Mitnahme von Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Reisegepäck finden Sie hier.

Sie wollen Ihr oder ein Tier oder tierische Erzeugnisse über die Grenze in einen anderen Mitgliedstaat oder nach Deutschland verbringen? Hier finden Sie die entsprechenden Voraussetzungen.

Themenübersicht

Lebende Tiere

Grundsätzliche Voraussetzungen beim grenzüberschreitenden Handel und der Verbringung von Tieren innerhalb der EU finden sich in der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL), die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 näher bestimmt werden.

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Zuchtmaterial

Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.

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Wussten Sie schon?

Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern (Thema:Handel und Export)

Zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern von Geflügel zugelassene Betriebe gemäß Richtlinie 2009/158/EWG.

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Reisen mit Kaninchen, Hamstern und Meerschweinchen (Thema:Haus- und Zootiere)

Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können drei Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden.

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EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (Thema:Tierschutz)

Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.

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Vereinbarung für Verbringungen

Verbringen von Rindern zum Grenzweidegang zwischen Luxemburg und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.

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Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

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Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Dänemarks und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

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