Tiertransporte in Drittländer

Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.

Daher zieht das BMEL seine Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht in Drittländer mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zurück. EU-Beitrittskandidaten sind davon ausgenommen. Ab dem genannten Stichtag stehen die entsprechenden Veterinärbescheinigungen den zuständigen Veterinärbehörden der Länder nicht mehr zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden bereits entsprechende Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Drittländer zurückgezogen.

Die Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen ist nicht generell an eine zwischen dem BMEL und dem Veterinärdienst eines Drittstaates abgestimmte Veterinärbescheinigung gebunden. Es werden auch Veterinärbescheinigungen den Handelsbeteiligten unmittelbar durch Drittstaaten zur Verfügung gestellt oder zwischen den Handelspartnern direkt vereinbart, wenn die zuständigen Behörden des Drittstaates mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden sind.

Darüber hinaus gibt es EU-einheitliche Veterinärbescheinigungen für lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, die zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten Drittstaaten wie zum Beispiel der Russischen Föderation abgestimmt wurden.

Auf die Verwendung dieser Veterinärbescheinigungen hat das BMEL keinen Einfluss.

Alle in ein Drittland führenden Tiertransporte unterliegen den EU-weit gültigen sowie zusätzlichen nationalen Regelungen und werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überwacht, in Deutschland also von den jeweils zuständigen Behörden der Länder, in der Regel sind das die Veterinärämter.

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