Tierhandel und Transport

Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs werden zunehmend national und international transportiert. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Haustieren, gelten klare Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Der Transport von Tieren kann zu besonderen Belastungen führen. Deswegen werden Transporte, insbesondere über weite Strecken, soweit wie möglich vermieden. Sie lassen sich aber nicht immer ausschließen. Zum Schutz der Tiere gibt es deshalb deutschland- und EU-weit geltende strenge Vorschriften, die strikt überwacht werden.

Themenübersicht

Transporte in Drittländer

Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.

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Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen

Das BMEL stellt Informationen zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen, Eizellen und Embryonen von Pferden, Hausrindern, Ziegen, Schafen und Schweinen, sowie zu zugelassenen Besamungs- und Embryotransferstationen zur Verfügung.

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Zugelassene Einrichtungen bei der Einfuhr von Tieren

Das BMEL informiert über zugelassene Einrichtungen bei der Einfuhr von Tieren wie beispielsweise Schlachtstätten, Quarantäneeinrichtungen, Zoos und Wildparks.

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Wussten Sie schon?

Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern (Thema:Handel und Export)

Zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Geflügel und Bruteiern von Geflügel zugelassene Betriebe gemäß Richtlinie 2009/158/EWG.

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Reisen mit Kaninchen, Hamstern und Meerschweinchen (Thema:Haus- und Zootiere)

Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können drei Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden.

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EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport (Thema:Tierschutz)

Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.

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Vereinbarung für Verbringungen

Verbringen von Rindern zum Grenzweidegang zwischen Luxemburg und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.

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Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Frankreich und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

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Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland – erleichterte Bedingungen (Thema:Tiere)

Die Leiter der Veterinärdienste Dänemarks und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:

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