Welpenhandel: leider oft keine saubere Sache

Gerade während der Coronapandemie hat sich bei vielen Menschen der Wunsch nach einem Haustier verstärkt. Auch Welpen sind gefragt. Doch wo kommen die Hunde eigentlich her? Und wie läuft ein solcher Kauf ab?

Eine Informationsinitiative in Kooperation mit:

Bundestierärztekammer (BTK), Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BpT), Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT), Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT)

Im Internet sind immer öfter illegale Kaufangebote für Welpen zu finden. Das Problem dabei: Diese Tiere sind häufig zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Was viele nicht wissen: Für den Kauf von Hunden und Welpen gibt es gewisse Kriterien, um sicherzustellen, dass das Tier aus einer guten Umgebung kommt und sich gut bei den neuen Besitzerinnen und Besitzern eingliedern kann. Leider erzeugen die illegalen Angebote einen Welpenhandel, der kriminelle und betrügerische Machenschaften unterstützt. Seien Sie deshalb aufmerksam, denn kriminelle Anbieter kann man erkennen. So vermeiden Sie Kostenfallen und schützen die Hunde und sich vor Leid.

Täuschende Angebote im Internet

Viele Tiere aus illegalem Welpenhandel werden unter schlechten Bedingungen gezüchtet. Auf den Fotos auf den Online-Portalen, wo die Tiere angeboten werden, ist davon nichts zu sehen. Die Welpen werden möglichst ansprechend und niedlich präsentiert. Meist sind sie viel zu jung, um schon von der Mutterhündin getrennt zu werden. Aufgrund der schlechten Aufzucht und der frühen Trennung sind sie oft krank und entwickeln im späteren Leben Verhaltensstörungen. Begleitpapiere sind vielfach gefälscht.

Checkliste für den Welpenkauf

Bild vom Download Checkliste "Stopp dem illegalen Welpenhandel"

Worauf Sie achten sollten!

Haben Sie auch schon mal einen Welpen im Internet zum Verkauf gesehen? Sind Sie stutzig geworden wegen des Preises? Sie können mithelfen, den illegalen Welpenhandel zu beenden. Wer aus Unwissenheit oder Mitleid ein solches Tier kauft, unterstützt ein System, das potenzielle Käuferinnen und Käufer bewusst täuscht. Um die kriminellen Machenschaften effektiv stoppen zu können, werben wir um Ihre Mithilfe. Schauen Sie genau hin, denn illegale Angebote kann man erkennen. Melden Sie Verdachtsfälle dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei.

Unseriöse Angebote im Internet erkennen

Da der illegale Welpenhandel in der Regel über Online-Kleinanzeigenportale erfolgt, ist es nicht immer leicht, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Prüfen Sie daher die Angaben in den Verkaufsanzeigen kritisch und bestehen Sie auf einem Vor-Ort-Besuch bei der Züchterin oder dem Züchter. Alarmzeichen für unseriöse Angebote sind unter anderem:

  • Die Welpen werden in den Anzeigen nur schlecht oder unzureichend beschrieben.
  • Die Anbieter treten unter Verwendung eines Pseudonyms auf.
  • Ein und derselbe Anbieter hat verschiedene Rassen im Angebot.
  • Die Anbieter bieten eine Lieferung nach Hause an.
  • Skeptisch sollten Sie auch werden, wenn in der Anzeige Fotos von der Mutterhündin fehlen.

Worauf Sie beim Welpenkauf achten sollten

Vor Ort kaufen

Kaufen Sie nur vor Ort bei der Züchterin oder dem Züchter. Lassen Sie sich nicht auf eine Lieferung nach Hause oder an einen Treffpunkt ein! Von einem guten Anbieter können Sie erwarten, dass er sich Zeit für Sie nimmt, auf Ihre Fragen eingeht und Ihnen umfassende Einblicke gewährt. Ein gutes Zeichen ist außerdem, wenn Ihnen weitere Besuche ermöglicht und Sie über die Entwicklung „Ihres“ Welpen auf dem Laufenden gehalten werden.

Mutterhündin anwesend

Bestehen Sie darauf, das Muttertier sehen zu dürfen. Lassen Sie sich nicht abspeisen mit Aussagen wie: „Wird gerade ausgeführt“ oder Ähnlichem. Wird Ihnen der Kontakt zur Mutterhündin verweigert, ist dies ein klares Warnsignal.

Sauberer Wurfbereich

Machen Sie sich ein Bild davon, wo und wie die Welpen aufwachsen. Junge Hunde brauchen eine saubere und geeignete Umgebung. Ist der Ort, an dem die Welpen Ihnen präsentiert werden, deren dauerhafter Aufenthaltsbereich? Gibt es eine Wurfkiste oder einen anderen, sicheren abgegrenzten Bereich? Gibt es Spielzeug, ein Liegekissen und geeignetes Beschäftigungsmaterial?

Korrektes Alter

Fragen Sie nach dem Alter. Welpen müssen genug Zeit mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern verbringen, um die Grundregeln für ihr Hundeleben zu erlernen. Die deutsche Tierschutz-Hundeverordnung schreibt vor: Ein Hund darf frühestens nach acht Wochen von der Mutterhündin und den Geschwistern getrennt werden. Für Welpen aus dem EU-Ausland gilt sogar ein Mindestalter von 15 Wochen.

Guter gesundheitlicher Zustand

Erkundigen Sie sich nach dem Gesundheitszustand und verlangen Sie Impfnachweise. Welpen sollten nach acht Wochen unbedingt gegen Hundestaupe, Parvovirose und Leptospirose geimpft sein. Auch eine Impfung gegen die ansteckende Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis) und gegen das Parainfluenzavirus ist empfehlenswert. Fragen Sie zudem nach, ob und wann der Welpe entwurmt wurde. Auch eine Tollwutimpfung ist wichtig. Bei Tieren aus dem Ausland ist diese zwingend vorgeschrieben. Welpen aus Deutschland sind meist noch nicht gegen Tollwut geimpft, da die Impfung erst im Alter von zwölf Wochen verabreicht werden kann.

Begleitpapiere vorhanden

Lassen Sie sich die notwendigen Papiere aushändigen. Welpen, die nach Deutschland importiert werden, müssen immer einen EU-Heimtierausweis des Ursprungslandes und ein amtliches Gesundheitszeugnis haben. Zudem müssen sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Für Welpen aus deutscher Zucht sind der EU-Heimtierausweis und der Chip nicht verpflichtend. Seriöse Züchterinnen und Züchter lassen ihre Tiere aber freiwillig kennzeichnen und vom Tierarzt einen EU-Heimtierausweis ausstellen.

Würfe

Informieren Sie sich über die Dimensionen der Zucht. Die Betreuung der Welpen in einem Wurf erfordert viel Zeit und Energie. Bei mehr als drei Würfen im Jahr oder mehr als drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen gilt die Zucht als gewerbsmäßig und erfordert eine Erlaubnis der Veterinärbehörde. Scheuen Sie sich nicht, in diesem Fall nach der Erlaubnisbescheinigung zu fragen.

Abschluss mit Kaufvertrag

Bestehen Sie auf einem Kaufvertrag. Ein seriöser Kauf sollte mit einem Kaufvertrag besiegelt werden. In diesem muss die Züchterin oder der Züchter namentlich benannt werden. Zudem sollten die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festlegt werden. Lassen Sie sich bei Zweifeln an der Identität des Anbieters ein Ausweisdokument zeigen. 

Fragen erwünscht

Lassen Sie sich ruhig ausfragen. Die Züchterin oder der Züchter will wissen, wie und wo sie leben? Das ist ein gutes Zeichen! Seriöse Anbieter haben ein Interesse daran, dass ihre Welpen in gute Hände kommen. Sie werden daher nicht nur selbst bereitwillig alle Fragen beantworten, sondern auch selbst welche stellen. Wenn Sie hingegen den Eindruck gewinnen, dass es nur um einen schnellen, möglichst gewinnbringenden Verkauf geht, sollten Sie besser Abstand nehmen.

Herkunftsabhängige Anforderungen an den Welpenhandel

Welpen aus einem anderen EU-LandWELPEN AUS EINEM Drittland
(in Bezug auf Tollwut gelistet bzw. nicht-gelistet)
Welpen aus Deutschland
BegleitpapiereEU-Heimtierausweis und tierärztliches GesundheitszeugnisHeimtierausweis/Tiergesund-heitsbescheinigung gemäß EU-RechtImpfpass mit schlüssigen Eintragungen
KennzeichnungMikrochipMikrochipNicht verpflichtend vorgeschrieben
Mindestalter der Welpen15 Wochen15 Wochen (gelistetes Drittland) bzw.
7 Monate (nicht-gelistetes Drittland)
8 Wochen
Tollwut

Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen

(mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)

gelistetes Drittland:

Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen

(mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt

Nicht verpflichtend vorgeschrieben
Tollwut-TiterBlutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Titers bei Tieren aus nicht-gelisteten Drittländern.

nicht-gelistetes Drittland:

Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen,

mindestens 30 Tage nach Impfung und mindestens 3 Monate vor Einreise nach DEU Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Titers bei den Tieren

Nicht verpflichtend vorgeschrieben

Sofern die Welpen aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland stammen, müssen sowohl Händler als auch Tierschutzorganisationen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis (§ 11 Erlaubnis) verfügen.

Aktivitäten gegen den illegalen Welpenhandel

Welpenkauf - gut informiert statt spontan

Der Kauf eines Tieres sollte immer nur wohlüberlegt erfolgen, schließlich wird hier ein weiteres Mitglied in Ihre Familie aufgenommen, für das Sie viele Jahre verantwortlich sein werden. Besonders für junge Hunde, die nach wenigen Wochen von Ihrer Mutter getrennt werden und ihr Leben fortan in einem neuen Zuhause verbringen werden, gilt das ganz besonders.

Prüfen Sie daher kritisch:

  • Haben Sie dauerhaft genügend Zeit und Platz für einen Hund?
  • Können Sie die Kosten für Futter, Pflege oder tierärztliche Behandlung problemlos und langfristig aufbringen?
  • Lässt sich die Haltung eines Hundes mit Ihrem Lebensstil vereinbaren? Falls ja: Welche Hunderasse bzw. welcher Typ Hund passt am besten zu Ihnen?
  • Liegen Allergien bei Ihnen oder Ihrer Familie vor, die sich mit einem Hundekauf verschlechtern würden?
  • Muss es ein Rassehund vom Züchter sein? Oder könnte auch ein Hund aus dem Tierheim eine Alternative für Sie sein?

Falls Sie sich für einen Welpen vom Züchter entscheiden, sollten Sie eine Reihe von wichtigen Punkten beachten. Die folgende Checkliste hilft Ihnen beim verantwortungsbewussten Welpenkauf.

Da viele unseriöse Anbieter vom Ausland aus operieren und die Hunde zumeist über Online-Portale angeboten werden, gestaltet sich das Vorgehen gegen den illegalen Welpenhandel schwierig. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) wird daher auf verschiedenen Ebenen tätig, um illegale Angebote zu bekämpfen.

Geschätzt 10.7 Millionen Hunde leben in Deutschlands Haushalten.

Überwacht werden das Tierschutz- und das Tiergesundheitsrecht in Deutschland durch die zuständigen Landesbehörden. Um diese in ihrem Kampf gegen den illegalen Welpenhandel zu unterstützen, hat das BMEL Hinweise übermittelt, damit die Überwachung von Tierangeboten im Internet verbessert werden kann. Das BMEL setzt sich darüber hinaus im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür ein, dass eine zentrale Recherchestelle der Länder für die Überwachung des Online-Handels mit Tieren eingerichtet wird.

Ergänzt wird die Überwachung des Onlinehandels durch Kontrollen vor Ort. Um diese noch effektiver zu gestalten, wurde unter Leitung des BMEL ein Leitfaden für die Behörden erarbeitet, damit Verstöße beim Handel mit Hunden und Katzen schneller erkannt werden können.

Tierschutz auch auf EU-Ebene

Angesichts der grenzüberschreitenden Problematik ist das BMEL auch auf EU-Ebene aktiv. Als Teilnehmer einer EU-Arbeitsgruppe zum Tierschutz und zur Tiergesundheit beim Handel mit Hunden hat das BMEL an der Entwicklung von Empfehlungen mitgearbeitet, wie Hundezucht und -handel verbessert werden können. Der Online-Handel mit Tieren ist außerdem Thema bei den Konsultationen zum neuen EU-Digitalakt. Darin setzt sich die Bundesregierung für Verbesserungen zum Schutz der Tiere beim Handel über das Internet ein.Darüber hinaus hat die Europäische Kommission angekündigt, die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Verstößen beim Handel mit Hunden und anderen Tieren zu vereinfachen.

Runder Tisch im Januar 2021

Da staatliches Handeln allein das Problem des illegalen Welpenhandels nicht lösen kann, setzt das BMEL auf eine gemeinsame Anstrengung vieler gesellschaftlicher Akteure. Daher wurden im Januar 2021 Internetplattformen, Tierschutz- und Tierärzteverbände sowie die Heimtierbranche zu einem Runden Tisch eingeladen. In einem weiteren Gespräch mit den Internetplattformen im April verständigten sich die Teilnehmenden darauf, die Rückverfolgbarkeit der Angebote zu verbessern und Mindeststandards für Tierangebote festzulegen. Eine entsprechende Branchenvereinbarung soll zeitnah vorgelegt werden.

Auch die Aufklärung der potenziellen Käuferinnen und Käufer stellt ein wichtiges Handlungsfeld dar. Das BMEL hat sich daher entschlossen, im Frühjahr 2021 mit der Verbraucherinformation „Stopp dem illegalen Welpenhandel“ die Problematik in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Anzeigen und weitere Maßnahmen klären darüber auf, was jede und jeder dazu beitragen kann, unseriösen Anbietern das Handwerk zu legen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach dem Tierschutzgesetz braucht jede Person, die gewerblich mit Heimtieren handeln will, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Ebenso ist das Vermitteln u.a. von Hunden aus dem Ausland nach Deutschland durch Tierschutzvereine erlaubnispflichtig. Auch bei der Haltung und Betreuung der Tiere sind die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu beachten. Danach müssen Menschen, die ein Tier halten, betreuen oder zu betreuen haben, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen, und verhaltensgerecht unterbringen.

Welches Tier passt zu mir?

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© BMEL

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Für die Haltung und Zucht von Hunden legt die Tierschutz-Hundeverordnung konkrete Anforderungen fest. U.a. darf ein Welpe nach dieser Verordnung erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Auch für den Transport der Hunde existieren einschlägige tierschutzrechtliche Anforderungen, um das Wohlbefinden der Tiere unterwegs zu gewährleisten.

Außerdem gibt es tierseuchenrechtliche Vorgaben, die beim Handel mit Hundewelpen zu beachten sind. So dürfen Hundewelpen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur dann nach Deutschland verbracht werden, wenn sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen. Beides muss in einem EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Gesundheitszeugnis vor dem Transport nach Deutschland

Darüber hinaus muss die Gesundheit des Tieres innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport seitens des Veterinäramtes in einem speziellen Gesundheitszeugnis bestätigt werden. Da die Tollwutimpfung in der Regel erst im Alter von zwölf Wochen durchgeführt wird und es danach 21 Tage dauert, bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird, können Hundewelpen aus tierseuchenrechtlichen Gründen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland verbracht werden. Das Verbringen dieser Tiere ist dem für den Empfangsort zuständigen Veterinäramt über das elektronische Meldesystem TRACES anzukündigen.

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