Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2017

Soweit Tierversuche in bestimmten Bereichen unvermeidbar sind, macht sich das BMEL dafür stark, Versuchstieren den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten. Ziel bleibt es, Tierversuche auf ein unerlässliches Maß zu beschränken.

Das BMEL unterstützt die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen.

Verwendete Tierarten

In Deutschland wurden 2017 rund zwei Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Bei etwa 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 66 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten. Circa zwölf Prozent der Tiere waren Fische, rund fünf Prozent Kaninchen und etwa zwei Prozent Vögel. Eine Übersicht über häufig in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tierarten in den Jahren 2016 und 2017 gibt die nachfolgende Tabelle.

Tierart20162017
Tabelle 1: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tierarten in den Jahren 2016 und 2017
Mäuse1.400.9711.368.447
Ratten244.339255.449
Kaninchen98.33192.661
Vögel46.40736.920
Fische265.983239.350

Demnach wurden 2017 weniger Kaninchen und Vögel sowie deutlich weniger Fische im Rahmen von Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt. Ein leichter Anstieg lässt sich hingegen bei der Verwendung von Ratten feststellen.

Schweregrad der Versuche

Im Hinblick auf den Schweregrad der Versuche lässt sich feststellen, dass die Belastung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorwiegend gering war (etwa 59 Prozent), während der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung bei etwa 27 beziehungsweise fünf Prozent lag. Der Anteil an Tierversuchen, die vollständig unter Vollnarkose durchgeführt wurden, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind, lag bei etwa neun Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich damit insbesondere im Bereich der schweren Belastungen ein leichter Rückgang von etwa zwei Prozent feststellen.

Tortendiagramm- gering (höchstens) 59 Prozent; mittel 27 Prozent; keine Wiederherstellung der Lebensfunktion 9 Prozent; schwer 5 Prozent Schweregrad der Versuche
Abbildung 1: Anteil an Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes nach Schweregrad im Jahr 2017

Verwendung von genetisch veränderten Tieren

Etwa 827.000 Tiere der in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendeten Tiere waren genetisch verändert. Der Anteil an diesen sogenannten transgenen Tieren lag damit bei etwa 40 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Zum Einsatz kamen hier insbesondere transgene Mäuse (87 Prozent) und Fische (11 Prozent).

Tortendiagramm - nicht genetisch verändert 60 Prozent; genetisch verändert ohne pathologischem Phänotyp 32 Prozent; genetisch verändert mit pathologischem Phänotyp 8 Prozent Verwendung von genetisch veränderten Tieren
Abbildung 2: Anteil der genetisch veränderten Tiere in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Jahr 2017

Wissenschaftliche Versuchszwecke

Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen, computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke - unter anderem in der medizinischen Forschung - noch nicht verzichtet werden. Rund 50 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere dienten der Grundlagenforschung und etwa 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 27 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen verwendet. Rund acht Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren benötigt.

Tortendiagramm  Wissenschaftliche Versuchszwecke
Abbildung 3: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes verwendete Tiere nach Versuchszweck

Tierversuche in der Grundlagenforschung

In der Grundlagenforschung spielten auch im Jahr 2017 insbesondere die Untersuchungen im Bereich des Nervensystems und des Immunsystems eine Rolle.

SchwerpunktAnzahl an Tieren
Tabelle 2: Im Rahmen der Grundlagenforschung verwendete Tiere nach Zweck
Onkologie91.387
Kardiovaskuläres System (Blut- und Lymphgefäße)109.053
Nervensystem216.128
Atmungssystem23.579
Gastrointestinales System, einschließlich Leber33.087
Muskuloskelettales System25.657
Immunsystem202.581
Urogenitales System/Fortpflanzungssystem23.426
Sinnesorgane (Haut, Augen, Ohren)27.801
Endokrines System/Stoffwechsel57.885
Multisystemisch57.475
Ethologie, Tierverhalten, Tierbiologie46.306
Andere124.860
Gesamtzahl1.039.225

Tierversuche in der angewandten Forschung

Ein Schwerpunkt bei der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren lag auf dem Bereich der Krebserkrankungen des Menschen. Einen detaillierten Überblick über die Forschungszwecke gibt die folgende Tabelle.

Tabelle 3: Im Rahmen translationaler und angewandter Forschung verwendete Tiere nach Zweck
SchwerpunktAnzahl an Tieren
Krebserkrankungen des Menschen125.614
Infektionskrankheiten des Menschen18.388
Kardiovaskuläre Erkrankungen des Menschen16.923
Nerven- und Geisteserkrankungen des Menschen38.573
Atemwegserkrankungen des Menschen13.371
Gastrointestinale Erkrankungen des Menschen, einschließlich der Leber15.898
Muskuloskelettale Erkrankungen des Menschen3.939
Immunerkrankungen des Menschen11.659
Erkrankungen des urogenitalen/des Fortpflanzungssystems des Menschen4.784
Erkrankungen der Sinnesorgane (Haut, Augen und Ohren) des Menschen6.500
Erkrankungen des endokrinen Systems/des Stoffwechselsystems des Menschen12.138
Andere Humanerkrankungen1.227
Tierkrankheiten17.368
Tierschutz6.271
Krankheitsdiagnose2.488
Pflanzenkrankheiten69
Nicht-regulatorische Toxikologie und Ökotoxikologie9.389
Gesamtzahl304.599

Verwendung von Affen und Halbaffen

Im Jahr 2017 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 3.472 Affen und Halbaffen verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (2.400) deutlich gestiegen. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Verwendung von Hunden und Katzen

Bei den Hunden und Katzen beliefen sich die Zahlen der eingesetzten Tiere auf 3.330 und 718, die insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Toxizitäts- und Unbedenklichkeitsprüfung von Tier- und Humanarzneimitteln zum Einsatz kamen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich damit insgesamt ein leichter Rückgang bei Hunden (2016: 3.694) und Katzen (2016: 766).

Verwendung von Fischen

Im Jahr 2017 wurden in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes 239.350 Fische verwendet. Die Zahl dieser Tiere ist damit im Vergleich zum Vorjahr (ca. 265.983) deutlich gesunken. Ein Rückgang der Zahl der eingesetzten Fische ließ sich insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung (v. a. Endokrines System/Stoffwechsel) feststellen.

Gesamtzahl der verwendeten Tiere im Jahr 2017

In Deutschland werden über die Vorgaben der EU-Versuchstierrichtlinie hinaus zusätzlich auch Tiere erfasst, die für wissenschaftliche Zwecke getötet werden, ohne dass an ihnen zuvor Eingriffe oder Behandlungen vorgenommen wurden – beispielsweise um Organe oder Zellmaterial dieser Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Tabelle 4: Gesamtzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie der zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere im Jahr 2017
ZweckAnzahl an Tieren
Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken 2.068.813
Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken 738.484
Gesamtzahl 2.807.297

Im Vergleich: Verwendung von Versuchstieren 2014, 2015, 2016 und 2017

Einen detaillierten Vergleich der Daten aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 ermöglichen die folgenden Zusammenfassungen (in englischer Sprache):

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2017 (PDF, 739KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2016 (PDF, 668KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2015 (PDF, 662KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Daten zur Verwendung von Versuchstieren im Jahr 2014 (PDF, 626KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rückblick: Tierversuchszahlen 2009 bis 2013

Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab 2014 nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar.
Unter den folgenden Links finden Sie die Tierversuchszahlen der Jahre 2009 bis 2013 zum Herunterladen:

Versuchstierzahlen 2013 (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2012 (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2011 (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2010 (PDF, 202KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Versuchstierzahlen 2009 (PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Langfristiges Ziel: Tierversuche komplett ersetzen

Das BMEL ist bestrebt, die Anzahl verwendeter Tiere in Versuchen zu senken und fördert unter anderem die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen finanziell und vergibt jährlich den Tierschutzforschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Das Preisgeld wurde im Jahr 2016 von 15.000 auf 25.000 Euro hochgesetzt.
Darüber hinaus wurde die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung zum "Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren" (BF3R) ausgebaut.

Hintergrundinformation zur Erhebung der Versuchstierzahlen

Am 9. November 2010 ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU in Kraft getreten. Deren Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2013 hat auch eine Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung mit einer Ausweitung der Meldepflicht über die Verwendung von Versuchstieren erforderlich gemacht. So ist nun auch die Verwendung von Kopffüßern (beispielsweise Kalmare und Kraken), Larven von Wirbeltieren und die Zucht genetisch veränderter Tiere zu melden. Außerdem ist auch der Schweregrad der Schmerzen, Leiden oder Schäden (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion, gering, mittel, schwer), dem die Tiere durch die Verwendung insgesamt ausgesetzt waren, zu übermitteln. Die Erfassung der Verwendung von Tieren in Tierversuchen im Jahr 2014 erfolgte erstmals entsprechend den neuen Vorgaben.

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