Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
- nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und
der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)
in der jeweils geltenden Fassung.
Die Bundesregierung unterstützt die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen nur Holz aus zertifizierten Beständen beschaffen.
Ergänzend zu den vorgenannten Verdingungsordnungen ist bei der Beschaffung von Holzprodukten wie folgt zu verfahren:
Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.
Die als Anlage beigefügte "Begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 2. Dezember 2010" ist Teil dieses Erlasses.
Diese Regelung gilt ab 17. Januar 2011 (Verkündung im Gemeinsamen Ministerialblatt).
Dieser Erlass ersetzt den Gemeinsamen Erlass von BMWI, BMELV, BMU und BMVBS vom 17. Januar 2007.
Berlin, den 22. Dezember 2010.
Für den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung, Dr. Bernhard Heitzer
Für die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
In Vertretung, Dr. Robert Kloos
Für den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
In Vertretung, Jürgen Becker
Für den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
In Vertretung, Rainer Bomba
- Gültig ab:
- 17.01.11
- Eingestellt am:
- 18.01.11
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