Inverkehrbringen neuer Düngemittel

Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales "Antragsverfahren" vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von "neuen" Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMLEH richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.

Zur Beurteilung dieser Anfragen werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen auf Veranlassung des BMLEH gehört. Wird ein neues Produkt vom Wissenschaftlichen Beirat zur Aufnahme in die Düngemittelverordnung empfohlen, erfolgt in unbestimmten Zeitabständen eine von der Zustimmung des Bundesrates abhängige Änderung der Düngemittelverordnung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Bevor Sie eine entsprechende Anfrage an das BMLEH richten, nehmen Sie bitte Kontakt zum Referat 711 "Pflanzenbau, Grünland, Agroforst, regenerative Landwirtschaft" auf (711@bmel.bund.de). Von dort werden Sie weitergehende Informationen zum Procedere und Datenanforderungen erhalten.

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