Umgestaltung und Anpassung von Marktstützungsinstrumenten
3. Teil der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim BMELV
7. In dem Gesundheitscheck denkt die Kommission über die Weiterentwicklung der Marktintervention nach und macht auch einige konkrete Vorschläge. Nach Meinung des Beirats ist es in der Tat eine wesentliche Aufgabe, die bisherigen Instrumente der Preisstützung weiter konsequent abzubauen und Hemmnisse für die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu beseitigen.
8. Der Beirat begrüßt die Absicht der Kommission, die künftige Interventionsregelung bei Getreide auf eine abgesenkte Interventionsschwelle bei Weichweizen zu begrenzen.
9. Ebenso begrüßt der Beirat den Vorschlag der Kommission, die Flächenstilllegungsregelung abzuschaffen. Mögliche negative ökologische Konsequenzen sollten, wie von der Kommission vorgeschlagen, durch gezielte Maßnahmen der 2. Säule aufgefangen werden. Für nicht akzeptabel hält der Beirat neuere Überlegungen, möglichen negativen ökologischen Konsequenzen der Aufhebung der Flächenstilllegungsverpflichtung durch eine Verschärfung der Cross-Compliance-Regelung zu begegnen.
10. Die Kommission geht wie viele andere Akteure davon aus, dass die Milchquotenregelung am 31. März 2015 ausläuft. Der Beirat unterstützt die Strategie der Kommission, durch eine schrittweise Aufstockung der Milchquoten die strukturelle Anpassung zu erleichtern; ebenso akzeptabel wäre eine Verringerung der Superabgabe sowie eine EU-weite Saldierung von Quoten oder eine erweiterte Handelbarkeit von Quoten. Auch bei der Anpassung von Instrumenten auf dem Milchmarkt ist es wichtig, einen verlässlichen Zeitplan zu formulieren. Sollten durch den Wegfall der Milchproduktion in einigen Regionen unerwünschte Folgen zum Beispiel für die Kulturlandschaften entstehen, wären geeignete Maßnahmen der 2. Säule zu ergreifen (zur finanziellen Ausstattung siehe Punkt 16). Den Vorschlag, für Berg- und andere marginale Gebiete eine gewisse Mindestproduktion durch gekoppelte Zahlungen der 1. Säule aufrecht zu erhalten, lehnt der Beirat ab (siehe Punkt 5).