Aufgaben

Die Bundestierschutzbeauftragte arbeitet politisch und fachlich unabhängig. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem:

  • Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen
  • Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz
  • Einreichung von tierschutzrelevanten Themen und Fragestellungen bei den Bundesforschungsinstituten in Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Betreuungsreferaten
  • Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen
  • Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen
  • Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit
  • Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten

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