Aufgaben
Die Bundestierschutzbeauftragte arbeitet politisch und fachlich unabhängig. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen dabei unter anderem:
- Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen
- Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz
- Einreichung von tierschutzrelevanten Themen und Fragestellungen bei den Bundesforschungsinstituten in Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Betreuungsreferaten
- Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen
- Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und Tierhalterorganisationen
- Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit
- Erstellung und Veröffentlichung eines regelmäßigen Tätigkeitsberichts über die Arbeit der Beauftragten