Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales "Antragsverfahren" vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von "neuen" Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMLEH richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sucht neue Auszubildende! Du organisierst und planst gern und magst die Arbeit am PC? Dann bist du bei uns genau richtig!