Die Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren und Jahrzehnten mit einem dichten Regelungsdschungel, darunter auch viel unnötige Bürokratie. Sie bremst die Betriebe und die rasche Anpassung an neue Bedingungen. Sie ist praxisfern und kostet Zeit und Nerven. Sie hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, ihr Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren. Um zu diesem Ziel beizutragen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Umweltmanagementsystem etabliert.
Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales "Antragsverfahren" vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von "neuen" Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.