Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Ihr Besuch im BMEL
Wir bieten organisierten Gruppen von 20 bis 50 Personen die Möglichkeit, die Dienstsitze des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin und Bonn zu besuchen.
Ablauf eines Besuchs im BMEL:
In der Zeit von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr (außer feiertags) können Sie an Vorträgen (Dauer: etwa 90 Minuten) über die Aufgaben und Arbeitsweisen des BMEL und über politische Fachthemen teilnehmen und darüber mit den Referentinnen und Referenten diskutieren.
Klasse! ins BMEL – Das Planspiel zum Thema Lebensmittelverschwendung
Ein Angebot des Besucherdienstes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für Schulklassen und Auszubildende von 15 bis 20 Jahren.
Sie können uns gern eine E-Mail schreiben. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 0 30 / 1 85 29 - 31 83.
Sie sollten sich mindestens einen Monat vor dem geplanten Besuch an den Besucherdienst des BMEL wenden.
Beschreiben Sie bitte Ihre Gruppe, die Motivation für Ihren Besuch und Ihre Themenwünsche.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden von uns selbstverständlich beachtet.
Führungen durch die Gebäude der Dienstsitze des Ministeriums in Bonn und Berlin können leider nicht angeboten werden.
Der Besucherdienst im BMEL freut sich auf Ihre Anmeldung.
Die Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren und Jahrzehnten mit einem dichten Regelungsdschungel, darunter auch viel unnötige Bürokratie. Sie bremst die Betriebe und die rasche Anpassung an neue Bedingungen. Sie ist praxisfern und kostet Zeit und Nerven. Sie hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, ihr Verwaltungshandeln nachhaltig zu gestalten und Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren. Um zu diesem Ziel beizutragen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Umweltmanagementsystem etabliert.
Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales "Antragsverfahren" vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von "neuen" Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
Wir bieten organisierten Gruppen von 20 bis 50 Personen die Möglichkeit, die Dienstsitze des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin und Bonn zu besuchen.