Aus "Berichte über Landwirtschaft"
Heft 2, August 2006, Band 84

Die energetische Nutzung von Mais in Biogasanlagen – Hinkt die Forschung der Praxis hinterher?

Von Antje Herrmann und Friedhelm Taube, Kiel

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes und insbesondere seit dessen Novellierung im Jahr 2004 besteht ein verstärkter Trend zur Installation von Biogasanlagen. Im Zuge dessen ist eine Ausweitung des Maisanbaus zur Nutzung in Kovergärung mit Gülle oder in Monovergärung zu beobachten, was unter anderem auf der hohen Methanhektarleistung, der guten Mechanisierbarkeit und Lagerfähigkeit von Maissilage beruht.

Das Ziel dieses Beitrages war es, den Stand der pflanzenbaulichen Forschung zur Nutzung von Mais in Biogasanlagen darzustellen und kritisch zu würdigen, sowie potenziellen Forschungsbedarf aufzuzeigen. In den Bereichen Erntezeitoptimierung, Schätzmethodik zur Ermittlung des Methanertrags, Züchtung, Bewertung des Energiemaisanbaus hinsichtlich der C/N-Flüsse auf Systemebene und Ökobilanzierung konnten viele offene Fragen aufgezeigt werden. So liegen beispielsweise bis heute keine systematischen, mehrjährigen Untersuchungen vor, die eine sichere Ableitung des optimalen Entwicklungsstadiums zur Maximierung der Methanausbeute oder eine Aussage über Effekte der Gärrest-Applikation auf das N-Verlustpotenzial ermöglichen. Potenzielle Konflikte des Energiemaisanbaus mit Cross-Compliance Auflagen werden in der Düngeverordnung und der Verpflichtung zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gesehen. Darüber hinaus bestehen auch von Seiten des Naturschutzes Bedenken gegen eine Ausweitung des intensiven Anbaus von Energiemais. Der Einsatz geeigneter Modelle zur Bewertung des Energiemaisanbaus sowohl auf Schlag-, Betriebs-, als auch regionaler Ebene erscheint geradezu prädestiniert.

Schlagworte: Biogas, Mais, Methanbildungspotenzial, Züchtung, Futterqualität, C/N-Flüsse, Cross-Compliance, Ökobilanz, Naturschutz

Bedeutung der Pflanzenzüchtung für die Welternährung

Von Martin Qaim, Stuttgart-Hohenheim

Der Hunger ist sowohl ein Produktions- als auch ein Verteilungsproblem. Pflanzenzüchtung sollte nicht als Allheilmittel betrachtet werden, aber dennoch kann sie einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Vor dem Hintergrund einer weiter wachsenden Weltbevölkerung und knapper werdender natürlicher Ressourcen ist die Rolle der Pflanzenzüchtung für die Produktionssteigerung weitgehend anerkannt.

Weniger deutlich wahrgenommen wird vielfach, dass Züchtung auch eine wesentliche Bedeutung zur Linderung des Verteilungsproblems zukommt. Ein Großteil der weltweit Hungernden lebt in ländlichen Regionen und ist dort direkt oder indirekt von der kleinbäuerlichen Landwirtschaft abhängig. Geeignete neue Sorten – sowohl konventionelle als auch gentechnisch veränderte – können kleinbäuerliche Einkommen steigern, Armut reduzieren und gesamtwirtschaftliches Wachstum auslösen. Biofortifizierte Sorten können darüber hinaus Mikronährstoffmangel verringern, der speziell bei Frauen und Kindern weit verbreitet ist. Trotzdem werden öffentliche Investitionen in Züchtungsforschung immer weiter zurück gefahren. Dieser Trend sollte gestoppt und umgekehrt werden. Darüber hinaus sollte auch der private Sektor bestimmte Bereiche seiner Züchtungsforschung stärker auf die Belange von Entwicklungsländern ausrichten.

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates und Europäischen Parlaments über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 10. Januar 2005 – Rechtsfolgenabschätzung für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Von Thomas Pfeiffer, Burkhard Hess, Boris Schinkels, Matthias Weller, Dennis Blechinger, Steffen Ganninger und Benuamin Gündling, Heidelberg

Mit dem untersuchten Richtlinienvorschlag zur Verwirklichung von Grundfreiheiten (Artikel 43, 49 EG-Vertrag) und zur Förderung der engeren Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker Europas (Artikel 1 II EUV) hat der europäische Gesetzgeber einen völlig neuen Rechtsrahmen für Dienstleistungen innerhalb Europas entworfen. Er enthält wegweisende Weichenstellungen in der Behördenzusammenarbeit und in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Verwaltungsverbundes. Die Auswirkungen dieser Vorgaben verbleiben nicht autonom im europäischen Rechtsraum, sie ziehen für das nationale Recht, in seinen allgemeinen Gesetzen (EGBGB, VwVfG) ebenso wie in den speziellen Fachgesetzen (zum Beispiel TierschutzG oder PflSchG), weitreichende Konsequenzen nach sich. Besonders im Tierschutzrecht ist aufgrund fehlender Vorbehalte in den Ausnahmekatalogen zum Herkunftslandprinzip ein Absinken der Schutzstandards zu befürchten. Am Beispiel des Pflanzenschutzrechts hat sich gezeigt, dass auch im Bereich der Niederlassungsfreiheit durch die vorgesehenen Anerkennungspflichten transnational wirkender Behördenentscheidungen einer Art Herkunftslandprinzip durch die Hintertür droht. Besonders bedenklich erscheint in diesem Bereich, dass von den Anerkennungspflichten keine allgemeinen Ausnahmen vorgesehen sind.

Die Primärrechtskonformität des umfassenden Herkunftslandprinzips begegnet im Hinblick auf Artikel 50 EG-Vertrag a. E. keinen Bedenken. Letzterem widersprechen weder die verwaltungsverfahrensrechtlichen Anordnungen des DLRL-E in den Kapiteln zwei und fünf, die Modifikationen am mitgliedsstaatlich tradierten Verwaltungsverfahren (§§ 4 ff. VwVfG) nach sich ziehen werden, noch widersprechen ihm die Auswirkungen im Rahmen mitgliedsstaatlicher Spezialgesetze.

Vergleichbar diesen grundlegenden Neuerungen samt Modifikationsvorgaben für das nationale Recht sind auch die Auswirkungen der geplanten Richtlinie auf zivilrechtliche Institute: Unter anderem beruft das Herkunftslandprinzip im Sinne einer Kollisionsnorm ausländisches Recht zur Anwendung und deutsche Verbraucherschutznormen werden durch den Regelungsgehalt der Richtlinie nach der untersuchten Entwurfsfassung teilweise unanwendbar. Diese Unanwendbarkeit ist zwar nicht zwangsläufig negativ im Sinne eines Qualitätsverlustes zu beurteilen; im Rahmen einer Gesamtbetrachtung muss aber festgestellt werden, dass das Herkunftslandprinzip als generelles und weitgehend pauschal wirkendes Anknüpfungsprinzip trotz der offenen Generalklauseln in den Ausnahmetatbeständen zur sachgerechten Bewältigung kollisionsrechtlicher Interessenkonflikte wenig tauglich ist.

Arbeitseinsatz in der deutschen Landwirtschaft und Beschäftigungseffekte politischer Maßnahmen

Von Ferdinand Fasterding und Daniela Rixen, Braunschweig

Die Untersuchung zeigt, dass sich der Arbeitseinsatz in der deutschen Landwirtschaft weiter vermindern wird. Trotzdem zeichnet sich ein gewisser Mangel an Fachkräften ab. Daraus ergibt sich für einen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe, dass die dort tätigen Personen weiterhin außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten aufnehmen oder ausweiten müssen. Für Betriebe, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet, ist Personalmanagement eine wichtige Führungsaufgabe. Dort sind Strategien zur Anwerbung und Ausbildung der benötigten Arbeitskräfte mit Unterstützung durch Beratung, Verbände, Politik usw. erforderlich. Möglicherweise muss das brachliegende "Potenzial der Arbeitslosen" erschlossen werden. Für potenzielle Arbeitskräfte ergibt sich, dass sie angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Fachkräften Chancen und Risiken der Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft abwägen müssen. Das gilt auch für die Familienangehörigen selbstständiger Landwirte oder die potenziellen Hofnachfolger. Für die Politik ergibt sich, dass Strategien zur Ausbildung oder Umschulung von Arbeitskräften für landwirtschaftliche Betriebe bedarfsgerecht (weiter) gefördert werden sollten. Lohnersatzleistungen können den Einsatz gering qualifizierter Arbeitskräfte erleichtern und so einem Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft entgegenwirken.

Sofern kaufkräftige Nachfrage nach den Produkten besteht, kann die Förderung der Umstellung auf den ökologischen Landbau oder – allgemeiner – der Diversifizierung der Agrarproduktion zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft beitragen. Das führt aber lediglich zu niedrigeren Abnahmeraten des Arbeitseinsatzes. Die Agrarpolitik wird also auch künftig die Verminderung der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der in der Landwirtschaft beschäftigten Menschen nicht verhindern können und sollte sie – angesichts der Bedeutung der Verminderung des Arbeitseinsatzes für die Steigerung der Pro-Kopf-Einkommen – auch nicht anstreben. Es gilt also nach wie vor, dass es zur Lösung der Einkommensprobleme und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft " ... einer Integration der Agrarpolitik in die allgemeine Wirtschaftspolitik …. (insbesondere der Regionalpolitik) … " bedarf (1, Seite 68).

Jenseits des Rubikon? Der mögliche Beitrag von Systemaufstellungen und Lösungsorientierung zur Beratungsarbeit in der Landwirtschaft

Von Hermann Boland und Thorsten Michaelis, Gießen

Landwirtschaftliche Beratung wurde bisher durch Anstöße aus anderen Disziplinen bereichert. Anregungen aus den therapeutischen Ansätzen der "Lösungsorientierten Beratung" und der Systemaufstellung, auch bekannt als Familien- oder Organisationsaufstellung, werden auf ihren möglichen Beitrag zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Beratung diskutiert. Diese basiert auf dem Konzept der problemorientierten Beratung: der Berater verantwortet die methodische Angemessenheit und die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, der Ratsuchende die ehrliche Einbringung seiner Situation sowie die daraus folgenden Entscheidungen und Handlungen.

Diesem Verständnis werden die "Lösungsorientierte Beratung" und die Systemaufstellung gegenübergestellt. Anhand einer empirischen Untersuchung kann die Wirksamkeit des Ansatzes Systemaufstellung festgestellt werden. Die Grundhaltung eines Therapeuten bei der Anwendung "Lösungsorientierter Beratung" und Systemaufstellung unterscheidet sich jedoch von der eines Beraters in der Landwirtschaft. Deshalb muss beachtet werden, dass die therapeutischen Ansätze selbst nicht Bestandteil von landwirtschaftlicher Beratung sein können. Für die landwirtschaftliche Beratung lassen sich dennoch zwei bedenkenswerte Elemente identifizieren.

Zur Klärung einer Situation und von Lösungsansätzen kann die extreme Verfremdung und Verkürzung durch eine darstellbare Szene mit wenigen fremden Personen bei der Situationsanalyse in der landwirtschaftlichen Beratung Verwendung finden. Das gesprächstechnische Instrumentarium der "lösungsorientierten Beratung" aus der Therapie kann in einem späteren Beratungsschritt zur Fokussierung auf die Umsetzung und Realisierung von Lösungen nach erfolgter Problemklärung und Zielsetzung eingesetzt werden.

Unternehmen im Agrarbereich vor neuen Herausforderungen

– Bericht über die 45. Jahrestagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues e.V. (GEWISOLA) 2005 in Göttingen –

Von Enno Bahrs, Stephan von Cramon-Taubadel, Achim Spiller, Ludwig Theuvsen, Bernhard Vogt, Göttingen und Manfred Zeller, Stuttgart

Der Beitrag gibt einen zusammenfassenden Überblick über vier Vorträge, 45 Referate und eine abschließende Plenarveranstaltung der 45. Jahrestagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues e.V., die vom 5. bis 7. Oktober 2005 in Göttingen stattfand. Die Tagung stand unter dem Rahmenthema "Unternehmen im Agrarbereich vor neuen Herausforderungen" und versuchte aus agrarökonomischer Perspektive Antworten zu geben auf die Frage nach Strategien, mit denen Unternehmen des Agrarsektors auf jene Herausforderungen reagieren, die aus vielgestaltigem Anpassungsdruck einerseits und durch Globalisierungsprozesse sich erweiternden Möglichkeiten wirtschaftlicher Betätigung andererseits entstehen. Die Beiträge befassten sich im Einzelnen mit den Schwerpunktbereichen der aktuellen Entwicklungen im Agrarsektor, Markt und Politik, Produzenten und Konsumenten in Agrarsektor und Gesellschaft, Unternehmen in einem dynamischen Umfeld sowie der Finanzierung der EU-Agrarpolitik.

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