Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 14. März 2024 den Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ gestartet. Länder, Verbände und das Dialognetzwerk Zukunftsfähige Landwirtschaft sind aufgerufen, sich aktiv in die Erarbeitung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ einzubringen.
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat zum Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. Der Wissenschaftliche Beirat berät die Bundesregierung durch Gutachten und Stellungnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Heute hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen breiten Beteiligungsprozess für das "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" mit den Bundesländern, Verbänden und dem Dialognetzwerk Zukunftsfähige Landwirtschaft gestartet. Mit dem "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" will das BMEL …
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unauffälliger Nachtschmetterling. Die wärmere und trockenere Witterung der letzten Jahre hat zu einer deutlichen Ausweitung des Vorkommens in Deutschland geführt. Doch gerade die so genannten Brennhaare machen ihn auch für den Menschen gefährlich.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Das Programm läuft Ende 2024 aus.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Ein Zusammenschluss aus acht Firmen hatte einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Diese Firmen hatten die erforderlichen Unterlagen in einem umfangreichen Dossier zusammengestellt. In dem Verfahren der EU-Kommission waren die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und …
In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die …
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem Gutachten den Einsatz von Glyphosat als unbedenklich eingestuft. Sie hat festgestellt, dass einer erneuten Zulassung des Herbizids Glyphosat nichts entgegensteht. Die EFSA sieht keine schwerwiegenden Probleme beim Einsatz von …
In Deutschland lag der jährliche Glyphosatabsatz 2021 bei etwa 4097 Tonnen, 2019 bei 3058 Tonnen, 2016 bei 4693 Tonnen und 2015 bei 4315 Tonnen. Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt.