Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.
Anforderungen an Futtermittelunternehmen auf allen Stufen der Futtermittelkette, einschließlich der Primärproduktion, sowie die Fütterung von lebensmittelliefernden Tieren.
In dieser Übersicht finden Sie Orientierungswerte, Leitfäden und Merkblätter zu diversen Stoffen in Futtermitteln und Tränkwasser, zur Zulassungs- und Registrierungspflicht von Futtermittelunternehmen sowie Leitlinien nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tierernährung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) regelmäßig Workshops mit Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung zu strategischen Themen und neuen Herausforderungen in den …
Mit dieser EU-Verordnung wird der Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Union (EU), der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, geregelt.
Die Mykotoxine Deoxynivalenol und Zearalenon, denen von der Häufigkeit des Auftretens und von den Konzentrationen nach Meinung der Fachleute die größte Bedeutung zukommt, sind geeignet die Gesundheit von Tieren zu beeinträchtigen.