Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.
Die staatliche Anerkennung können Zuchtverbände und Zuchtunternehmen von der zuständigen Behörde eines Bundeslandes oder anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erhalten. Sie müssen dafür erfolgreich ein bestimmtes Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, das in den Vorschriften des …
Die genetische Vielfalt bei Nutztieren ist Grundlage für eine innovative und nachhaltige Tierhaltung, Teil der biologischen Vielfalt sowie ein Kulturgut unserer Heimat. Für die Bewahrung alter Rassen und der genetischen Vielfalt bei Nutztieren beschlossen Bund und Länder das Nationale Fachprogramm …
Alternativ zu den nach dem EU-Veterinärrecht zugelassenen Besamungs- und Embryo-Entnahme- und/oder Erzeugungseinheiten für den innergemeinschaftlichen Handel können nur in Deutschland tätige Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz erhalten (§ 18 …
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz …
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Die Länder sind für die Futtermittelüberwachung zuständig und führen die amtlichen Kontrollen im Futtermittelsektor auf Grundlage des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kontrollprogramms Futtermittel für die Jahre 2022 bis 2026 durch. Die Kontrollen sind risikoorientiert und werden entlang der …
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) trat am 1. März 2018 in Kraft und sollte nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden (vgl. BR-Drucksache 759/17 vom 13. Dezember 2017, S. 19).
Seit dem 1. Januar 2022 ist das routinemäßige Kükentöten verboten. Die ab 2024 geltenden Regelungen zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei wurden 2023 angepasst.
Der Preis wird seit 1980 vom Bundesministerium für Gesundheit und seit 2001 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Entwicklung wissenschaftlicher Alternativmethoden zu Tierversuchen vergeben.