Bundesernährungsministerium optimiert Anforderungen an die amtliche Lebensmittelüberwachung durch die Länder – Gesamtkontrolldichte bleibt bestehen – Bundesministerin Klöckner mahnt ausreichende Personalausstattung der Länder an.
Die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen sowie in nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ist in Deutschland in der Tabakerzeugnisverordnung geregelt.