Am 30. September 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum zweiten Mal die betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit in der Nutztierhaltung veröffentlicht.
Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) wird zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ausgebaut.
Die Empfehlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums dienen zur Überprüfung der bestehenden betrieblichen Hygienemaßnahmen und sollen Tierhalter wie auch andere Personengruppen, die mit den Tieren Kontakt haben (z. B. Viehhändler, Transporteure) auf notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Jahr 2014 die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um wichtige Regelungen für Kaninchen erweitert. Damit werden die Haltungsbedingungen der Tiere in der gewerblichen Kaninchenhaltung verbessert - ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz.
Die Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz (MuD) sollen einen schnellen und effektiven Transfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis erzielen und somit die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis schließen.
Am 31. März 2015 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstmalig die halbjährlich zu ermittelnden bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeitskennzahlen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.