Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung ab. Dies schlägt sich sowohl in der Höhe der zu zahlenden Beiträge als auch im Niveau der Renten nieder.
Die Krankenversicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt. Sie besteht seit 1972 für die land- und forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Unternehmer und ihre Familien. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989).
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und ist eine genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft zur Absicherung berufsbedingter Unfallrisiken.
Die Bundesregierung hat sich heute auf einen Haushaltsentwurf für 2025 geeinigt. Trotz großer Herausforderungen ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gelungen, für seinen Bereich einen Haushalt durchzusetzen, der die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben weiterhin …
In der Landwirtschaft waren nach der Landwirtschaftszählung 2023 in Deutschland 876.000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon waren 398.000 als Familienarbeitskräfte tätig. Von den 478.000 familienfremden Arbeitskräften waren 243.000 Saisonarbeitskräfte, also 51 Prozent.
Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahre 1995 als eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung wurde die soziale Absicherung von Pflegebedürftigen umfassend verbessert. Unter dem Dach der landwirtschaftlichen Krankenkasse gibt es – wie bei anderen gesetzlichen …
Der Agrarpolitische Bericht der Bundesregierung bietet alle vier Jahre eine wichtige Standortbestimmung zur Situation der Landwirtschaft in Deutschland. Der Bericht informiert über die Lage der Landwirtschaft und der ländlichen Räume, aktuelle Entwicklungen und die Politik der Bundesregierung.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt den nächsten Schritt auf dem Weg zu zielgerichteten Hilfen für die Landwirtschaft: Insgesamt sollen 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden, die besonders unter Folgen des Ukraine-Kriegs leiden.
Nach § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hat die Bundesregierung seit 1997 alle vier Jahre zum 31. Dezember einen Lagebericht über die Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu erstellen und den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen.