Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa ab 2023 ökologischer und nachhaltiger und erhält verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2027.
Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Mit Aufnahme der Amtszeit der neuen Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2024 nehmen die Arbeiten zur Entwicklung einer Vision für die Landwirtschaft in der EU und die Vorbereitungen des künftigen EU-Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 an Fahrt auf.
Die Europäische Kommission greift zahlreiche Vorschläge des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf, um den Weinanbau in der aktuell schwierigen Lage zu unterstützen. Dazu gehören die Prüfung der Verwendung ungenutzter GAP-Mittel für Rodungsmaßnahmen, höhere Fördersätze für …
Die Öko-Regelungen (ÖR) sind ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP.
Der GAP-Strategieplan führt die in der aktuellen Förderperiode (2023-2027) insgesamt mit 21,5 Mrd. Euro unterlegte 1. Säule der GAP (d.h. Direktzahlungen und die Sektorprogramme Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse sowie Wein und Hopfen) und die 2. Säule der GAP in einen gemeinsamen …
Die EU-Agrarpolitik als gemeinsame Politik für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – kurz "GAP" für Gemeinsame Agrarpolitik - dient der Förderung eines krisenfesten Agrarsektors, welcher Ernährungssicherheit gewährleistet, Umwelt- und Klima schützt und den ländlichen Raum stärkt.
Als …
Der GAP-Strategieplan ist ein Planungsrahmen, nach dem die Mitgliedstaaten ihre Ziele für die Förderung der Landwirtschaft, der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der ländlichen Räume während einer Förderperiode gegenüber der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit darlegen.
Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten …
Um eine Förderung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So sind die möglichen Begünstigten der Maßnahme, die Fördervoraussetzungen sowie die Förderhöhe festzulegen. Für die Fördermaßnahmen werden jeweils Finanzvolumina bestimmt, die sich aus einem vorher festgelegten …
Spezifische Förderschwerpunkt der 1. Säule sind neben der Einkommensgrundstützung die sieben Öko-Regelungen und zur Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben durch eine …