Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa ab 2023 ökologischer und nachhaltiger und erhält verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2027.
Die Agrar- und Ernährungssysteme in Deutschland müssen so weiterentwickelt werden, dass sie gleichzeitig den Herausforderungen des Agrar- und Ernährungssektors sowie des Umwelt- und Ressourcenschutzes Rechnung tragen. Eine solch große Aufgabe kann nur gemeinsam mit der Praxis gelingen. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) das „Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft“ als neue Form der Beteiligungskultur ins Leben gerufen. Mit dem Dialognetzwerk soll frühzeitig Praxiswissen in die Arbeit der beiden Bundesministerien einfließen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nach einem ausführlichen Beteiligungsprozess sein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vorgestellt. Darin werden Wege aufgezeigt, wie ein nachhaltiger Pflanzenschutz in der Landwirtschaft und im Sonderkulturanbau in Einklang gebracht werden kann mit hoher Produktivität und guten Einkommen für die Betriebe.
Die Öko-Regelungen (ÖR) sind ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP.
Der GAP-Strategieplan führt die in der aktuellen Förderperiode (2023-2027) insgesamt mit 21,5 Mrd. Euro unterlegte 1. Säule der GAP (d.h. Direktzahlungen und die Sektorprogramme Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse sowie Wein und Hopfen) und die 2. Säule der GAP in einen gemeinsamen …
Der GAP-Strategieplan ist ein Planungsrahmen, nach dem die Mitgliedstaaten ihre Ziele für die Förderung der Landwirtschaft, der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der ländlichen Räume während einer Förderperiode gegenüber der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit darlegen.
Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten …
Um eine Förderung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So sind die möglichen Begünstigten der Maßnahme, die Fördervoraussetzungen sowie die Förderhöhe festzulegen. Für die Fördermaßnahmen werden jeweils Finanzvolumina bestimmt, die sich aus einem vorher festgelegten …
Spezifische Förderschwerpunkt der 1. Säule sind neben der Einkommensgrundstützung die sieben Öko-Regelungen und zur Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben durch eine …
Die Reform der GAP hat genau dies mit im Blick gehabt. Die gesetzten Ziele sollen erreichbar und auch überprüfbar sein. Hierfür ist insbesondere eine verstärkte Ausgestaltungsmöglichkeit der Mitgliedstaaten vorgesehen. Mit der Verstärkung dieses Aspekts werden eine Vereinfachung der GAP, verstärkte …
Die EU-Agrarpolitik trägt durch Direktzahlungen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei. Sie beinhaltet zudem Instrumente, um die Stellung von Landwirtinnen und Landwirten in der Wertschöpfungskette zu stärken. Dazu gehören beispielsweise Fördermaßnahmen zum Aufbau …