Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der "Geflügelpest" zu verhindern.
Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die …
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz …
Bei vielen Kindern steht ein Haustier ganz oben auf dem Weihnachtswunschzettel. Aber wenn der Wunsch in Erfüllung geht, werden die kleinen oder größeren Haustiere oft später ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben. Tiere sind aber Lebewesen, die anders als Gegenstände mit einer dauerhaften …
Haustiere sind oft treue Begleiter und fester Teil der Familie. Ein Haustier bedeutet auch Verantwortung. Ihre Anschaffung sollte daher gut überlegt sein. Welches Tier passt also wirklich zu unserer Familie? Haben wir dafür genug Zeit, Platz und Geld? Wie viel Pflege benötigt es? Und wie versteht …
Weil Tierheime in Deutschland derzeit mit teils hohen Mehrbelastungen zu kämpfen haben, bringt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt ein fünf Millionen starkes Förderprogramm an den Start.
Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Bei Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden gelten jedoch Ausnahmen.