Der Bundesrat hat heute der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Die TÄHAV enthält ein sogenanntes Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika. Colistin, das auch für die Humanmedizin von …
Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung …
Erstellt von der Arbeitsgruppe Antibiotikaresistenz des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit werden seit Juli 2014 erfasst und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) trat am 1. März 2018 in Kraft und sollte nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden (vgl. BR-Drucksache 759/17 vom 13. Dezember 2017, S. 19).