Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.
Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.
Beim Agrarrat am Montag haben die EU-Agrarministerinnen und -minister über die aktuelle Lage des Agrarsektors diskutiert. Dabei hat die Europäische Kommission bestätigt, dass insbesondere die Marktlage im Weinsektor aufgrund gestiegener Kosten, verändertem Konsumverhalten sowie der Kälteeinbrüche …
Grundsätzliche Voraussetzungen beim grenzüberschreitenden Handel und der Verbringung von Tieren innerhalb der EU finden sich in der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL), die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 näher bestimmt werden.
Die Leiter der Veterinärdienste Luxemburgs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern für den Weidegang in Grenznähe unterzeichnet.
Die Leiter der Veterinärdienste Frankreichs und Deutschlands haben eine Vereinbarung über erleichterte Voraussetzungen für das Verbringen von Equiden unterzeichnet, wenn diese zu folgenden Zwecken in Grenznähe verbracht werden:
Die Agrarminister der Europäischen Union sind in Brüssel zu ihrem turnusgemäßen Treffen zusammengekommen. Es war das erste Treffen unter der schwedischen Ratspräsidentschaft. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich im Rahmen der Sitzung des EU-Agrar- und …
Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU weiter deutlich ein: Deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht werden mit Wirkung vom 1. Juli 2023 zurückgezogen.